AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 20:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2c17c18d-99fa-4b6a-96e3-d9ffcf848a19/

B 58n - OU Wesel, Vergabepaket 7, B 58n - Ortsumgehung Wesel, Abschnitt Südumgehung (Rheinbrücke bis B 70)

Notice-ID: 2c17c18d-99fa-4b6a-96e3-d9ffcf848a19 · Procedure-ID: e11c2e58-0a05-46b7-a294-3ef62426c9a7

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung Niederrhein, Mönchengladbach
Veröffentlicht
23.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45230000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
63.130.344 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur Entlastung der Ortslagen Wesel-Innenstadt und Wesel-Büderich vom Durchgangsverkehr wird eine neue Ortsumgehung Wesel B58n gebaut. Die Ortsumgehung besteht aus drei Teilabschnitten. Die Teilabschnitte "Rheinquerung" und der linksrheinische Abschnitt Büderich sind bereits fertiggestellt und unter Verkehr. Der Abschnitt Südumgehung wird wiederum in mehrere Abschnitte unterteilt, die teilweise in der Bauphase und teilweise noch in der Planungsphase . sind. Gegenstand des hier zu bearbeitenden Bauvertrages sind im Wesentlichen: Straßenbauarbeiten, Neubau zweier Brücken, einem Trog, zwei Dükern, Pumpstationen und Stützwänden.

Vertragslaufzeit

Periode
778 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
29.01.2026
Zuschlagsentscheidung
29.01.2026
Angebotsspanne
49.183.876 – 78.347.169 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabeammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).