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Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil - Innenfassade Atrium F30-Verglasung
Landratsamt Rottweil · Rottweil · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Neubau Verwaltungsgebäude Landratsamt Rottweil - Innenfassade Atrium F30-Verglasung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Neubau einer Innenfassade mit F30-Verglasung im Atrium des Landratsamts Rottweil.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag (auf Basis des zur Verfahrensstufe 2 bereitgestellten Formularsatzes) einreichen: Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung: 1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/ EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen und Eigenerklärungen zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland). 3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG, § 22 LkSG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
1. Berufshaftpflichtversicherung - Mindestanforderung: Vorlage der geforderten Nachweise der Haftpflichtversicherung mit den vorgegebenen Mindestdeckungssummen -3 Mio. EUR für Personenschäden -3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) ohne Radiusklausel (mit 2-facher Maximierung) Wenn der Nachweis (Versicherungsschein, oder Bestätigung einer Versicherung) nicht erbracht wird, wird das Kriterium nicht bestätigt (führt zum Ausschluss). 2. EU-Sanktionspaket ? Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022; Wenn der Nachweis (Versicherungsschein, oder Bestätigung einer Versicherung) nicht erbracht wird, wird das Kriterium nicht bestätigt (führt zum Ausschluss)
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung zum jährlichen Umsatz mit Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind sowie dem Eigenleistungsanteil in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 6a EU Nr. 2 c) VOB/A
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Nachweis von erbrachten und abgeschlossenen Leistungen als Mindestreferenzen. Die Referenzkriterien sind über ein oder mehrere Referenzprojekte nachweisbar. Wenn ein oder mehrere Kriterien nicht erreicht werden führt dies zum Ausschluss. Folgende Angaben müssen zu den Projekten als Nachweis aufgeführt werden, damit diese als Referenz gewertet werden können. ─ Baumaßnahme/ Projektbezeichnung ─ Anschrift Projekt ─ Bauherr/ Auftraggeber ─ Anschrift Bauherr/ Auftraggeber ─ Leistung: o Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistung. o Angabe welche Mindestkriterien von dem Referenzprojekt erfüllt werden. ─ Ausführungszeit: o Zeitraum der Leistungserbringung o Fertigstellung der Leistung. Der Abschluss der Arbeiten muss in den letzten fünf Jahren erfolgt sein (nicht älter als 01.01.2019). Mindestkriterien Referenzen R1: mindestens 1 Referenz der letzten 7 Kalenderjahre für eine Brandschutzverglasung als flächenbündige Ganzglaswand F30. Für die Referenzen können die in Anlage 2 aufgeführt Referenzmuster verwendet werden Der Nachweis kann auch über eigene Aufstellungen erfolgen. Diese müssen den Inhalt der zuvor genannten Angaben abbilden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gilt die am 01.12.2021 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen: - § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. - § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Rückfragen zum Verfahren: Rückfragen zum laufenden Verfahren können bis 6 Tage vor Abgabe der Unterlagen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 19.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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