Neubau CargoCenter 3 Flughafen Nürnberg
Flughafen Nürnberg GmbH · Nürnberg · Bayern
Beschreibung
Der Auftraggeber plant den Neubau eines dritten Cargo-Centers (CCN3) mit ca. 8.000 m2 BGF R. Neben den zu dem Cargo-Hallenbereich zugehörigen Büro- und Sozialflächen sind weitere, getrennte Büroflächen für Drittnutzung zu erstellen. Das Gebäude soll in Verlängerung der beiden bestehenden Gebäude CCN1 und CCN2 in westlicher Richtung auf dem Baufeld 11 des bestandskräftigen Bebauungsplanes nebst dem zugehörigen Grundstücksumgriff mit den Verkehrsflächen und Außenanlagen erstellt werden. Das Baufeld liegt außerhalb des Sicherheitsbereiches des Flughafens. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind alle erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen sowie Bauleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung des Gebäudes.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Objekt- und Fachplanungsleistungen sowie schlüsselfertige Bauleistungen für den Neubau eines Cargo-Centers (CCN3) am Flughafen Nürnberg mit ca. 8.000 m2 BGF.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
„Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens, insbesondere im Hinblick auf die Einreichung indikativer Erstangebote sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen (siehe informatorische Vergabeunterlagen).“
3–5 Bewerber zugelassen
Preiseinschätzung
Basierend auf 315 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- 21.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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