Vergeben Energie & Umwelt
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle Grüne Vergabe 2 Teilpositionen

Stadt Bad Iburg / Lieferung von Ökostrom (Los 1) und Erdgas (Los 2) für die Jahre 2026 und 2027

Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg · Osnabrück · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Lieferung von Ökostrom
    🏆 Teutoburger Energie Netzwerk e.G. · Hagen a.T.W.
  • Los 2 Vergeben
    Lieferung von Erdgas
    🏆 Teutoburger Energie Netzwerk e.G. · Hagen a.T.W.
Auftragnehmer
  • Teutoburger Energie Netzwerk e.G. · Hagen a.T.W.
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 08.10.2025

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Stadt Bad Iburg / Lieferung von Ökostrom (Los 1) und Erdgas (Los 2) für die Jahre 2026 und 2027

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Klimaschutz

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 100 Pkt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 9 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Teutoburger Energie Netzwerk e.G.

    1 Veröffentlichung

    • 09.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.138 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 722.793 €
Median 1.801.573 €
Oberes Quartil 7.123.698 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Stammdaten
Vergabenummer LKOS 2025 - 243
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Bad Iburg
Standort Osnabrück, Niedersachsen
Veröffentlicht 09.10.2025
CPV-Codes (2) 09310000 · Erdöl, Strom und Energie
09123000 · Erdöl, Strom und Energie
(Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 3,0 in der Branche) (?)
Teilpositionen 2 (Was ist das?)
Erfüllungsort Bad Iburg
Laufzeit 01.01.2026 – 31.12.2027
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Angebotsspanne 509.039 – 509.039 €

Bieter (1)
Teutoburger Energie Netzwerk e.G. · Hagen a.T.W.

Auftragnehmer (?)
Teutoburger Energie Netzwerk e.G.
Vertrag 08.10.2025

Ø Bieter in der Branche 3.0

Historischer Durchschnitt aus 39.907 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.319 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 13 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 19%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →