Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Aktuarielle Leistungen

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin · Berlin

Angebote bis 09.06.2026, 10:01 Uhr (noch 5 Tage)

Neue Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" — jede Woche per Email

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Beschreibung

Erbringung aktuarieller Leistungen für Wahltarife nach § 53 SGB V - insbesondere nach Abs. 1, 2, und 6 - und Bonusangebote nach § 65a SGB V.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Ausschreibung für die Winterschadensbeseitigung an Landesstraßen mittels Fräsflickung.

Der Auftrag umfasst die Beseitigung von Schäden unterschiedlicher Größenordnungen, von kleinsten Flächen bis über 1000m². Es handelt sich um eine Standardausschreibung mit üblichen Eignungskriterien für Bauleistungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Detaillierte Eignungseinschätzung und weitere Kriterien — sofort sichtbar.

Ab 29 €/Monat freischalten Jederzeit kündbar

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Aktuarielle Leistungen
  • Preis 50 %

    Nähere Angaben ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage 07)

  • Qualität 50 %

    Nähere Angaben ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage 07) Hinweis: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots im Rahmen der Qualität erfolgt in zwei Phasen. Die Auftraggeberinnen beabsichtigen, auf der Grundlage der eingereichten Angebote mit drei Bietern eine wertende und verifizierende Teststellung mit Präsentation vorzunehmen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) mit folgenden Mindestdeckungssummen verfügt: - 250.000 EUR für Personen- und Sachschäden und - 250.000 EUR für Vermögensschäden (inkl. Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz) je Schadensfall. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Es ist zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag Ende Angebotsfrist) einzureichen, die mit dem Auftragsgegenstand nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar ist. Der Beginn der Referenz kann bereits vor dem benannten Zeitraum liegen, relevant ist jedoch, dass innerhalb der letzten drei Jahre vor Ende der Angebotsfrist mindestens eine wie in der Ausschreibung geforderte vergleichbare Leistung erbracht wurde. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenz zu überprüfen. Es ist daher mindestens eine Organisationeinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Unterlagen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Unterlagen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsentleiher mit dem Angebot einzureichen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 5 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 271.200 €

    2 Veröffentlichungen

    Frist in 5 Tagen — jetzt merken

    Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 146 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 199.850 €
Median 415.269 €
Oberes Quartil 1.062.057 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin

271.200 €
Geschätzter Wert
3.3× niedriger als Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 09.06.2026, 10:01 Uhr (noch 5 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 05.05.2026
  2. Angebotsfrist 09.06.2026
  3. Wertung ca. 10.06.2026

Schätzungen basieren auf 110 vergleichbaren Vergaben in Bauwesen & Infrastruktur. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Vergabenummer 2026-05-05-SYS-ARN
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 05.05.2026
CPV-Code 66519600
Finanzdienstleistungen (Was ist das?)
Laufzeit 4 Jahre
Bindefrist (?) 3 Monate
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.0

Historischer Durchschnitt aus 4.510 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 98.237 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -19%
KMU-Bieteranteil 23%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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