AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 13:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2c674ae4-0a44-446f-966b-10e1ca9627ea/

Lieferung Löschgruppenfahrzeug LF 20

Notice-ID: 2c674ae4-0a44-446f-966b-10e1ca9627ea · Procedure-ID: cfd1fb5d-c22b-4a4b-b676-ebb150136c60

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Weinböhla, Weinböhla
Veröffentlicht
09.03.2026
Frist (Submission)
21.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Geschätzter Wert
520.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, E DIN 14502-2 und DIN 14530 Teil 11, Ausgabe 11/2019 (oder gleichwertig) nebst feuerwehrtechnischem Aufbau (Los 1) sowie feuerwehrtechnische Beladung (Los 2)

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Lieferung Feuerwehrlöschfahrzeug nebst feuerwehrtechnischem Aufbau

Geschätzter Wert
448.000 €

Los 2 — Feuerwehrtechnische Beladung

Geschätzter Wert
73.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
74 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).