AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY5RKMH/documents) · Abgerufen am 03.11.2026 20:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2c764e63-01bf-4334-a030-a1382f2074c6/

Behördenzentrum Lüneburg Nord - LAVES, Grundsanierung und Anpassung Labor, Tischlerarbeiten

Notice-ID: 2c764e63-01bf-4334-a030-a1382f2074c6 · Procedure-ID: fe65b122-e383-4877-b9b0-43e615c51704

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Munster
Veröffentlicht
05.08.2026
Frist (Submission)
07.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45422000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Teeküchen BT-Nord: 1 Stk. a L 2,30 m; 1 Stk a L 3,60 m / BT-Süd: 1 Stk. a L 2,90 m inkl. Hochtisch L 3,00 m; 3 Stk. a 2,50 m Feste Einbauten BT-Nord: Einbauschrank B 16,00 m H 2,15 m / BT-Süd: Empfangsmöbel (barrierefrei) L 4,00 m akustisch wirksame Wandverkleidung: BT-Nord: 290 m2 / BT-Süd: 355 m2 Innentüren: BT-Nord: 43 Stk. / BT-Süd: 35 Stk. Falttrennwand: 1 Stk B 7,50 m H 2,90 m

Vertragslaufzeit

Beginn
14.06.2027
Ende
14.02.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).