AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YYHHX44/documents) · Abgerufen am 08.10.2026 11:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2c78d4f2-0dc0-4f29-9f15-73577dffcf59/

Amtsblatt ab 2027

Notice-ID: 2c78d4f2-0dc0-4f29-9f15-73577dffcf59 · Procedure-ID: 68913925-b900-41f8-bc9e-8222a8e1c241

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Eberswalde, Eberswalde
Veröffentlicht
22.09.2026
Frist (Submission)
26.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79824000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Gesamtumfang je Ausgabe umfasst derzeit 22.500 Exemplare. Das Amtsblatt erscheint mindestens zehnmal pro Jahr. Die Möglichkeit zur Produktion von kurzfristigen Sonderamtsblättern soll ebenfalls bestehen. Bedingt durch die Einhaltung von Veröffentlichungsfristen ist der Auftrag absolut termingetreu zu fertigen. Ebenfalls muss das Amtsblatt in allen Kalendermonaten des Jahres ausgeführt werden können, insbesondere zwischen Weihnachten und Neujahr ist dies zu beachten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
43 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).