AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/2c90d039-e2c6-4bd7-bcac-f068cd8f8ca8) · Abgerufen am 06.09.2026 03:20 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2c90d039-e2c6-4bd7-bcac-f068cd8f8ca8/

Lieferung von Sand zur dauerstandsicheren Verfüllung ehemaliger Bergwerksschächte der RAG

Notice-ID: 2c90d039-e2c6-4bd7-bcac-f068cd8f8ca8 · Procedure-ID: 2c90d039-e2c6-4bd7-bcac-f068cd8f8ca8

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Stammdaten

Auftraggeber
RAG Aktiengesellschaft, Essen
Veröffentlicht
16.08.2024
Frist (Submission)
16.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
14211000 — Bergbau, Steinbruch und Mineralien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Los 1 umfasst die Lieferung von Sand zur dauerstandsicheren Verfüllung ehemaliger Bergwerksschächte der RAG in NRW (Anlieferungsorte gem. Leistungsverzeichnis). — Los 2 Lieferung von Sand zur dauerstandsicheren Verfüllung ehemaliger Bergwerksschächte der RAG im Saarland (Anlieferungsort gem. Leistungsverzeichnis).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1

Laufzeit
12 Monate

Los 2 — Los 2

Laufzeit
24 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
75 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).