AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2c95b4e5-6494-40b2-af3b-a337fdd7f3ae/

Unsterile Untersuchungshandschuhe

Notice-ID: 2c95b4e5-6494-40b2-af3b-a337fdd7f3ae · Procedure-ID: f983221a-6a30-41eb-ad81-0e4795b1bf17

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg
Veröffentlicht
15.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33000000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
221.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt, die Beschaffung eines unsterilen Untersuchungshandschuhs für den kompletten UKE-Konzern zu tätigen. Der Einsatzbereich bezieht sich auf den klinischen Alltag mit höchsten Anforderungen an Ausstattung, Funktionalität und Zuverlässigkeit auf medizinisch höchstem Niveau. Die Lieferleistung soll im Rahmen eines Kaufs aus Basis eines Vendor Managed Inventory-Konzepts erfolgen, wobei folgende vertragliche Vereinbarung angestrebt wird: Es soll ein Liefervertrag über 1 Jahr geschlossen werden. Die Vereinbarung kann nach Ablauf um 1 weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertrag soll mit dem Bieter mit der höchsten Punktzahl aus den Zuschlagskriterien geschlossen werden. Die Zuschlagskriterien können der Vergabeunterlage entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren noch offen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).