AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 18:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2c999084-8883-4111-b9b4-c9b0229d46da/

leichte Befehlskraftwagen

Notice-ID: 2c999084-8883-4111-b9b4-c9b0229d46da · Procedure-ID: 1a34267a-e847-42c3-83e5-00a4bc4e9bc9

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Stammdaten

Auftraggeber
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
04.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34114000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rahmen-Maximum
0 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibung eines Rahmenvertrages zur Herstellung, Instandhaltung und Lieferung von leichten Befehlskraftwagen Die Polizeifahrzeuge sind Einsatzmittel, die zur Erfüllung der unterschiedlichen polizeilichen Einsatzaufgaben besonderen Beanspruchungen unterliegen. Dabei handelt es sich um han-delsübliche Fahrzeuge mit polizeispezifischer Ausstattung, die unter besonderer Berücksichti-gung der Grundsätze der Sicherheit in Kraftfahrzeugen sowie ergonomischer und sicherheits-technischer Forderungen im Fahrzeuginnenraum unterzubringen ist. Der Einsatz erfolgt über-wiegend auf Straßen, ausnahmsweise auch abseits befestigter Wege. Geländegängigkeit wird nicht gefordert.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.02.2026
Zuschlagsentscheidung
23.02.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).