AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2cafe05c-0eb8-44d0-82ff-61eaf1654a67) · Abgerufen am 25.10.2026 00:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2cafe05c-0eb8-44d0-82ff-61eaf1654a67/

Durchlassbauwerke Altarm Oderding u. Roßlaich

Notice-ID: 2cafe05c-0eb8-44d0-82ff-61eaf1654a67 · Procedure-ID: ab1988d5-bdd9-48ed-bbb9-5152fe8fb3cb

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Veröffentlicht
07.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44000000 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
269.755 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

1. Lieferung von zwei Wellstahldurchlässen als Maulprofil zur Anbindung eines Gewässeraltarms: - Wellstahldurchlass liefern und auf der Baustelle vormontieren (Einbau erfolgt bauseits), - Bettung für Wellstahlbauwerk herstellen; 2. Lieferung eines Wellstahldurchlass als Korbbogenprofil zur Anbindung eines Gewässeraltarms: - Wellstahldurchlass liefern und auf der Baustelle vormontieren und einbauen, - Herstellen und einbauen von Fertigteilfundamenten aus Beton.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.10.2026
Ende
31.03.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Strommer Tiefbau GmbH
Vertragsabschluss
29.09.2026
Zuschlagsentscheidung
18.09.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).