AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 21:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2cb458f1-c099-4f0c-a32c-454a3cff14f7/

Akademisch akkreditiertes PhD-Programm "Venture Science Doctorate"

Notice-ID: 2cb458f1-c099-4f0c-a32c-454a3cff14f7 · Procedure-ID: 06d6afe1-3540-4ac1-b42d-7cabad425c74

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Stammdaten

Auftraggeber
SPRIND GmbH, Leipzig
Veröffentlicht
27.12.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
80000000 — Bildung
Branche
Bildung & Forschung
Zuschlagswert
2.300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Akademieprogramm "Venture Science Doctorate" wurde von Deep Science Ventures Ltd. ("DSV") entwickelt und Ende 2023 erstmals als eigenständiges Programm implementiert. Es handelt sich dabei um ein akademisch akkreditiertes dreijähriges PhD-Programm, welches Wissenschaft und Gründung im Sinne eines "Sciencepreneurship"-Ansatzes in einer einzigartigen Weise von Anfang an miteinander verzahnt. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND strebt im Rahmen ihres Auftrags an, diesen einzigartigen Ansatz auch im Hinblick auf die perspektivische Förderung von Sprunginnovationen in Deutschland nutzbar zu machen. Zu diesem Zweck ermöglicht die SPRIND mit dem vergebenen Auftrag im Rahmen eines Pilotprojekts fünf von ihr ausgewählten Kandidat:innen mit Sprunginnovationspotential die Teilnahme am Venture Science Doctorate Programm (Laufzeit 36 Monate).

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Deep Science Ventures Limited

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).