AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Entwicklungsunterstützung Datenplattform/ KI-Entwicklung & Machine Learning Services
Stammdaten
- Auftraggeber
- N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Frist (Submission)
- 09.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72200000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätzter Wert
- 3.000.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenverträgen mit Einzelabrufen über Softwareentwicklungsleistungen zur Erbringung von Unterstützungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich Datenplattformen sowie Künstliche Intelligenz und Machine Learning Services für die N-ERGIE Aktiengesellschaft. Der Auftragnehmer erbringt projektbezogene Leistungen zur Konzeption, Weiterentwicklung, Implementierung, Integration, Qualitätssicherung und zum Betrieb von Lösungen im Umfeld einer unternehmensweiten Daten- und KI-Architektur. Ziel ist die nachhaltige Weiterentwicklung der datengetriebenen Wertschöpfung im Unternehmen sowie die Umsetzung fachlicher, regulatorischer und technologischer Anforderungen im Enterprise-Umfeld. Die Leistungen umfassen insbesondere: fachliche Beratung und technische Konzeption, Entwicklung, Weiterentwicklung und Optimierung von Daten- und KI- Lösungen, Integration in bestehende Systemlandschaften und Cloud-Umgebungen, Sicherstellung von Qualität, Wartbarkeit,
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.04.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.