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Acquirer für card-present & card-not-present Vertriebskanäle
NVM Nahverkehr Mainfranken GmbH · Würzburg · Bayern · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Beschreibung
Ausschreibende Stelle/ Auftraggeber ist die Nahverkehr Mainfranken (NVM) GmbH (Im Folgenden auch „NVM“) Juliuspromenade 40-44 97070 Würzburg. Durch die NVM erfolgt auch die Zuschlagserteilung. Die NVM plant die Konsolidierung der Acquiring Dienstleistung für verschiedene Vertriebskanäle. Dies umfasst die Zahlungsabwicklung sowohl für card-present-Vertriebskanäle wie das neue Validatorennetzwerk als auch für card-not-present Vertriebskanäle wie Apps und Online-Vertrieb. Hierzu muss der Acquirer in der Lage sein, für diese Vertriebskanäle der NVM Acquiring Dienstleistungen bereitzustellen und respektive erforderliche Integrationen sicherzustellen. Ziel ist die Konsolidierung der Zahlungsströme über einen zentralen Partner, um Effizienz, Transparenz und Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig die Komplexität der Zahlungsabwicklung zu reduzieren. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere aus der konzeptionelle Beschreibung Lastenheft).
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Verlängerung der Angebotsfrist.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Die NVM Nahverkehr Mainfranken GmbH sucht einen Acquirer für die Zahlungsabwicklung von card-present und card-not-present Vertriebskanälen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gesamtpreis laufende Kosten 85 %Preis
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Gesamtpreis einmalige Kosten 10 %Preis
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Konzepte 5 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Nachweis aufsichtsrechtliche Zulassung (ZAG): Nachweis über eine gültige Lizenz der BaFin als Zahlungsinstitut/Acquirer nach ZAG (Umsetzung PSD2) oder über gleichwertige EU-Zulassung. (Mindestanforderung). Der Nachweis BaFin-Zulassung muss von dem Bieter bzw. einem Bietergemeinschaftsmitglied nachgewiesen werden. Eine Eignungsleihe ist unzulässig. Sämtliche Zahlungsdienstleistungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG sind gemäß § 47 Abs. 5 VgV durch das Unternehmen zu erbringen, welches selbst über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 10 Abs. 1 ZAG verfügt.
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Eintragung Handelsregister
Handelsregisterauszug (Alter: maximal drei Monate zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist): Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat eine bestehende, aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 10 Millionen Euro für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr (Mindestanforderung) nachzuweisen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann (Vgl. Ziffer 12 der Eigenerklärung nach Anlage B02 Vordruck 5). Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die Russlanderklärung nach Ziffer 6, sowie für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme, dernachzuweisenden Referenzen und der Bafin-Zulassung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die nachzuweisenden Referenzen und die Bafin-Zulassung müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (nicht jedoch für den Nachweis der Bafin-Zulassung!) auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das die im Referenzauftrag genutzten Ressourcen bzw. das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Acquirer -Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Acquirers unter Beachtung der für Zahlungsdienstleister geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit bei der Durchführung der Leistungen vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Nachweis über drei Referenzprojekte mit den im Folgenden genannten Mindestanforderungen (Soweit der Bieter über ein Referenzprojekt verfügt, dass alle nachstehend aufgeführten Anforderungen in einer einzigen Referenz erfüllt, ist dies ebenfalls ausreichend. In diesem Fall müssen keine drei Projekte benannt werden): Referenz 1: Gefordert ist die Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt über Acquiring und Abwicklung von Card-Present-Transaktionen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) innerhalb der Europäischen Union, welches die folgenden Anforderungen erfüllt: 1. Das über die Acquiring-Plattform abgewickelte Transaktionsvolumen (Anzahl der Transaktionen) muss mindestens 10.000.000 (zehn Millionen) Transaktionen pro Jahr über mindestens zwei Betriebsjahre hinweg betragen haben. 2. Das Acquiring und die Abwicklung von Card-Present-Transaktionen müssen mindestens über 24 Monate hinweg innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt sein. 3. Die Card-Present-Transaktionen (kontaktbehaftet oder kontaktlos) müssen auch an physischen Akzeptanzstellen (z. B. POS, Automaten, Validatoren) erfolgt und über die Acquiring-Plattform des Referenzauftragnehmers autorisiert und abgewickelt worden sein. 4. Die Card-Present-Transaktionen müssen auch mittels Debit- und Kreditkarten von Mastercard und VISA erfolgt und durch den Referenzauftragnehmer abgewickelt worden sein. 5. Die Acquiring-Plattform muss PCI DSS-zertifiziert gewesen sein und der Betrieb des Acquiring-Backends (Autorisierung, Clearing, Settlement) muss vom Bieter selbst erbracht worden sein. Ein Betrieb durch ein anderes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch einen Unterauftragnehmer ist unzulässig. Referenz 2: Gefordert ist die Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt über Acquiring und Abwicklung von IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF) in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) innerhalb der Europäischen Union, welches die folgenden Anforderungen erfüllt: 1. Das über die Acquiring-Plattform abgewickelte Transaktionsvolumen (Anzahl der IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF)) muss mindestens 100.000 (einhundertTausend) jährliche Transaktionen pro Jahr über mindestens zwei Betriebsjahre hinweg betragen haben. 2. Das Acquiring und Abwicklung von IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF) müssen mindestens über 12 Monate hinweg innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt sein. 3. Die IDBT Card-Present-Transaktionen nach den Transitspezifikationen der Schemes (Visa AFT/Mastercard TTF) (kontaktbehaftet oder kontaktlos) müssen auch an physischen Akzeptanzstellen (z. B. Fahrscheindrucker, Validatoren) erfolgt und über die Acquiring-Plattform des Referenzauftragnehmers autorisiert und abgewickelt worden sein. 4. Die Card-Present-Transaktionen müssen mittels Debit- und Kreditkarten von Mastercard und VISA erfolgt und durch den Referenzauftragnehmer abgewickelt worden sein. 5. Die Acquiring-Plattform muss PCI DSS-zertifiziert gewesen sein und der Betrieb des Acquiring-Backends (Autorisierung, Clearing, Settlement) muss vom Bieter selbst erbracht worden sein. Ein Betrieb durch ein anderes Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch einen Unterauftragnehmer ist unzulässig. 6. Die Acquiring-Plattform muss die Anforderungen gemäß Visa AFT Specifications (Acceptance for Transit) und Mastercard Transit Transaction Framework (TTF) erfüllt haben. 7. Das Umsatzvolumen des Referenzprojekts muss über mindestens zwei Betriebsjahre mindestens EUR 500.000,00 pro Kalenderjahr betragen haben. Referenz 3: Gefordert ist die Darstellung von mindestens einem Referenzprojekt über Acquiring und Abwicklung von Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. E-Commerce, In-App, Online-Bezahlschnittstellen) in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ende der Angebotsfrist) innerhalb der Europäischen Union, welches die folgenden Anforderungen erfüllt: 1. Das über die Acquiring-Plattform abgewickelte Transaktionsvolumen (Anzahl der Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. E-Commerce, In-App, Online-Bezahlschnittstellen)) muss mindestens 5.000.000 (fünf Millionen) Transaktionen pro Jahr über mindestens zwei Betriebsjahre hinweg betragen haben. 2. Das Acquiring und Abwicklung von Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. E-Commerce, In-App, Online-Bezahlschnittstellen) müssen mindestens über 24 Monate hinweg innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgt sein. 3. Die Acquiring-Plattform muss PCI DSS-zertifiziert gewesen sein und über eine Schnittstelle zur Abwicklung von Card-Not-Present-Transaktionen (z. B. API oder Payment-Gateway-Anbindung) verfügt haben. 4. Die Card-Not-Present-Transaktionen müssen auch mittels Debit- und Kreditkarten von Mastercard und VISA einschließlich 3-D-Secure-Authentifizierung oder gleichwertiger Sicherheitsverfahren erfolgt und durch den Referenzauftragnehmer abgewickelt worden sein.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
- Nachweis DIN EN ISO 27001: Zertifizierung des Unternehmens zumindest für den Bereich Rechenzentrumsbetrieb nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten. Der Nachweis hat durch Vorlage eines gültigen Zertifikates (in unbeglaubigter Kopie) nach DIN EN ISO 27001 oder einer gleichwertigen Bescheinigung von einer akkreditierten Stelle in anderen Mitgliedstaaten zu erfolgen (maßgeblicher Zeitpunkt: Ablauf der Angebotsfrist). Bei Vorlage eines nach DIN EN ISO 27001 gleichwertigen Zertifikates, ist der Bieter für die Gleichwertigkeit darlegungs- und beweispflichtig. Zur Darlegung der Gleichwertigkeit hat der Bieter eine vergleichende Beschreibung der Anforderungen für die Erteilung der Bescheinigungen von einer akkreditierten Stelle in anderen Mitgliedstaat zur DIN EN ISO 27001 beizufügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter/Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 22.05.2026 Verlängerung der Angebotsfrist. · in TED EU + oev
- Frist 21.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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