AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
24 E 70355 - AG, LG und StA Hannover - Unterhalts- und Glasreinigung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen, Clausthal-Zellerfeld
- Veröffentlicht
- 23.06.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Zuschlagswert
- 1.009.153 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Reinigungsausschreibungen Niedersachsen Reinigungsausschreibung SBSN AG, LG & StA Hannover (UR/GlasR) Los 1: Amtsgericht Hannover (UR) ca. 29.500m² Los 2: Landgericht Hannover (UR) ca. 14.200m² Los 3: Staatsanwaltschaft Hannover (UR) ca. 15.300m² Los 4: Staatsanwaltschaft Hannover (GlasR) ca. 2.600m²
Lose
4 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.06.2025
- Ende
- 31.05.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 6× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (3)
- Glasreinigung Merkur August Hartmann GmbH & Co. KG · Hooth Gebäudereinigung UG(haftb) · Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG
- Vertragsabschluss
- 15.04.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 01.04.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.02.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (3)
- Glasreinigung Merkur August Hartmann GmbH & Co. KG (Braunschweig)
- Hooth Gebäudereinigung UG(haftb) (Schladen)
- Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG (Hannover)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).