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Lieferung von OCR-Systemen zur Erfassung terminalseitiger Prozesse - Los 1 Lieferung eines OCR-Systems für die Erfassung von Zugdurchfahrten ("Schiene")
Duisburger Hafen Aktiengesellschaft · Duisburg · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung von OCR-Systemen für verschiedene Hafenstandorte der Duisburger Hafen AG zur Erfassung von Zug - und LKW-Durchfahrten, sowie von Ladeinheiten an Portalkränen. Die Beschaffung der OCR-Systeme soll in 3 getrennten Losen zum Pauschalfestpreis vergeben werden: - Los 1 (OCR-System „Schiene“) beinhaltet ein OCR-System für die Erfassung von Zugdurchfahrten; - Los 2 (OCR-System „Schiff“) beinhaltet das OCR-System zur Erfassung von Ladeeinheiten an verschiedenen Portalkränen; - Los 3 (OCR-System „Straße“) beinhaltet ein straßenseitiges OCR-System für die Erfassung von LKW Durchfahrten. Die gesamte Lösung aus Hardware und Software muss in das Eigentum des AG übergehen. Cloud- oder Abo-Lösungen (SaaS) sind nicht möglich.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für die Lieferung von OCR-Systemen (Hardware und Software) zur Erfassung von Zug-, LKW-Durchfahrten und Ladeeinheiten an Portalkränen an verschiedenen Hafenstandorten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
1 Veröffentlichung
- 06.08.2024 Im Rahmen der Vergabe von Los 1 "Lieferung eines OCR-Systems für die Erfassung von Zugdurchfahrten ("Schiene")" war ursprünglich die Installation von drei OCR-Systemen geplant. Während der Projektlaufzeit konnte ein weiterer Hafenstandort im Duisburger Hafengebiet bahnseitig erschlossen werden: durch die Modernisierung des Zuführungsgleises konnte das Multimodal Terminal in Duisburg Walsum (logport VI) an das öffentliche Gleisnetz angeschlossen werden. Da die Modernisierung und deren Dauer zum Zeitpunkt der Planung des Forschungsprojektes noch nicht konkretisiert waren, wurde dieser Standort in der ursprünglichen Planung des Forschungsprojektes nicht berücksichtigt. Durch die Installation des OCR-Systems Schiene an diesem Standort sind mehr als 90% der bahnseitig angeschlossenen Umschlaganlagen mit einem OCR-System Schiene ausgestattet. Für die Duisburger Hafen AG ist es in diesem Zusammenhang von Bedeutung, dass die einzelnen Terminals zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Prozesse über dieselbe Hard- und Software verfügen. Für das Terminal bedeutet die Installation des OCR-Systems: Abrechnungsprozesse können digitalisiert und vereinfacht werden und damit Prozesse schneller ablaufen. Dies kommt dem Umschlag und der Sicherheit auf diesem Terminal zugute und bietet Potentiale, den Umschlag effizienter zu gestalten. Um die höchstmögliche Optimierung zu erreichen, wird konkret das System des im hiesigen Los 1 obsiegenden Bieters benötigt, da ein vergleichbares System bereits auf dem Terminal im Einsatz ist. Das am Terminal bereits vor der Ausschreibung vorhandene OCR-Gate zur Erfassung von LKW-Einfahrten stammt von demselben Anbieter wie das nunmehr zu installierende OCR-Gate für die Erfassung von Zugfahrten. Daher kann das bestehende Know-how hinsichtlich der Verwendung des Systems und dessen Einbindung in die bestehende IT-Infrastruktur genutzt werden. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 55 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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