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Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde

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Vergabe-Ergebnis

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  • Los 1 Vergeben
    Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)
    Rahmen 3.836.134 €
    🏆 delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH · Berlin
Auftragnehmer
  • delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH · Berlin Kleines Unternehmen
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 3.836.134 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 29.08.2024

Beschreibung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die wissenschaftsredaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung des Internetauftritts drugcom.de, inkl. der Website Quit the Shit sowie die fachliche und organisatorische Betreuung des Reduktions- und Ausstiegs-programms Quit the Shit einschließlich des regionalen Netzwerks. Die fachliche Weiter-entwicklung umfasst zudem die Fortführung der YouTube-Videoreihe in dem bewährten Animationsstil. Anvisiert ist ein Animationsvideo pro Jahr. Nach Überführung der beiden Webauftritte in eine Multisite soll ein fachlicher und technischer Relaunch erfolgen. Der Relaunch soll auf Basis eines Fachkonzepts, das auch grafische Entwürfe, Gestaltung und Kreation der geplanten Nutzeroberfläche enthält, erfolgen. Die beiden bestehenden Multiplikatorenbroschüren sind nach dem Relaunch fachlich zu überarbeiten. Die Quit the Shit-Onlineberatung muss von TherapeutInnen mit einer suchtspezifischen Zusatzausbildung durchgeführt werden (siehe Eignungskriterien). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Leistungszeitraum beginnt 01.11.2024 und endet mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten oder mit Ausschöpfung der vertraglichen Obergrenze, je nachdem, was eher eintritt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann insgesamt 2-mal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option. Die Inanspruchnahme des Optionsrechts ist nicht möglich, wenn die vertragliche Obergrenze bereits ausgeschöpft ist. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens zwei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. vor Ablauf des ersten optionalen Verlängerungszeitraums nach Satz 1 in T

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Redaktionelle Betreuung und fachliche Weiterentwicklung der Internetauftritte drugcom.de (Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene) und quit-the-shit.net (Cannabis-Ausstiegsprogramms Quit the Shit)
  • Qualität

    Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses, § 127 GWB i.V. mit § 58 Abs. 1 und 2 VgV.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 3.833.817 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 34 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 3.836.134 €

    1 Veröffentlichung

    • 09.09.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 536 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 230.400 €
Median 641.746 €
Oberes Quartil 1.471.862 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln

vergabe@bho-legal.com
000

3.836.134 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer BZgA_64_24
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel
Standort Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 09.09.2024
CPV-Code 72420000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Köln, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 01.11.2024 – 31.10.2026
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Auftragnehmer (?)
delphi – Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH Kleines Unternehmen
Vertrag 29.08.2024

Ø Bieter in der Branche 6.6

Historischer Durchschnitt aus 60.315 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.262 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

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