AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
REZ NORD UB DSt. REZ NORD
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord, Hannover
- Veröffentlicht
- 17.12.2024
- Frist (Submission)
- 22.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 85312510 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
- Branche
- Soziales & Pflege
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
§ 55 SGB IX - Unterstützte Beschäftigung - Konzeption und Durchführung von Unterstützter Beschäftigung nach § 55 SGB IX im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Nord für ca. 64 Plätze
Lose
8 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 8 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — 201-24-UB-40331
- Erfüllungsort
- Schwarzenbek
Los 2 — 201-24-UB-40331
- Erfüllungsort
- Bremerhaven
Los 3 — 201-24-UB-40331
- Erfüllungsort
- Hameln
Los 4 — 201-24-UB-40331
- Erfüllungsort
- Peine
Los 5 — 201-24-UB-40331
- Erfüllungsort
- Lüneburg
Los 6 — 201-24-UB-40331
- Erfüllungsort
- Verden
Los 7 — 201-24-UB-40331
- Erfüllungsort
- Stralsund
Los 8 — 201-24-UB-40331
- Erfüllungsort
- Landkreis Cloppenburg
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2025
- Ende
- 31.07.2028
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).