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Werbeagentur (Agenturleistungen für den Bereich Kreation)
AOK Sachsen - Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Die Auftraggeberin sucht einen Vertragspartner für die für die Erbringung von Agenturleistungen für Werbekampagnen und regionale Markenweiterentwicklung sowie die Bereiche Social Media und Bewegtbild.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Agenturleistungen für Werbekampagnen, Markenentwicklung, Social Media und Bewegtbild.
- Der CPV-Code 79340000 deutet auf Werbe- und Marketingdienstleistungen hin.
- Es handelt sich um ein nicht offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
- Die AOK Sachsen-Anhalt ist der Auftraggeber mit Sitz in Magdeburg.
Gesucht wird eine Werbeagentur für die Erbringung von Agenturleistungen im Bereich Kreation, Werbekampagnen, regionale Markenweiterentwicklung, Social Media und Bewegtbild.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 50 Pkt.Preis
Der Angebotspreis ist die Summe aus den Preisen für die Rubriken Produktionskosten, Dienstleistungen und Reisekosten. Auf das Preisblatt wird verwiesen.
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Verhandlungspräsentation 50 Pkt.Qualität
Wesentlicher Gegenstand der Präsentation wird die Lösung einer Aufgabenstellung im verfahrensgegenständlichen Kontext sein. Auf die Bewertungsmatrix wird verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
aktuellen Handelsregisterauszug (Erstelldatum nicht vor dem 31.01.2026) Bei Nichtvorliegen eines HR-Auszug aufgrund der Unternehmensform ist ein gleichwertigen Nachweis herzureichen (z.B. Gewerbeanmeldung).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestanforderung:Es sind drei verschiedene Referenzprojekte darzustellen, welche innerhalb der vergangenen 3 Jahre (2023-2025) stattfanden. Alle drei Referenzen gelten als Mindestanforderung. Diese dienen der Auftraggeberin als Nachweise, dass der ausgeschriebene Auftrag in Umfang und Anspruch von Ihnen realisiert werden kann. Die Referenzen müssen folgende Inhalte haben: Referenz 1: Werbekampagne mit einem ganzheitlichen, aufmerksamkeitsstarken Kreativansatz Referenz 2: Vertriebskampagne mit einem ganzheitlichen, aufmerksamkeitsstarken Kreativansatz mit Schwerpunkt auf der Kunden-Akquise Referenz 3: eine Social-Media-Kampagne
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestanforderung: mindestens drei unterschiedliche Referenzkunden in den vergangenen drei Jahren (2023-2025) für die bereits operativ, ggf. auch konzeptionell Aufträge ausgeführt wurden, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Referenzkunden muss im Referenzzeitraum 2023-2025 mindestens 1 Jahr bestanden haben. Der Fokus muss dabei auf folgenden Formaten liegen: - Werbekampagne - Beratung Mediaplanung - Weiterentwicklung des Markenauftritts
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Anzahl produzierter Content- Inhalte in den Jahren 2023 bis 2025 - produzierte Imagefilme unter 3 = 0 Punkte, bis 7= 5 Punkte, mehr als 7= 10 Punkte - begleitete Social-Media-Kanäle unter 5 = 0 Punkte, bis 15 = 5 Punkte, mehr als 15 = 10 Punkte - produzierte Content-Pieces unter 40 = 0 Punkte, bis 80 = 5 Punkte, mehr als 80 = 10 Punkte
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Anzahl umgesetzter Kampagnen in den Jahren 2023 bis 2025: - Anzahl Werbekampagnen unter 5 = 0 Punkte, bis 10 = 5 Punkte, mehr als 15 = 10 Punkte - Anzahl Out of Home-Maßnahmen unter 10 = 0 Punkte, bis 15 = 5 Punkte, mehr als 15 = 10 Punkte - Anzahl Social-Media- Kampagnen unter 8 = 0 Punkte, bis 10 = 5 Punkte, mehr als 10 = 10 Punkte
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Mindestanforderung Qualifikation: Es müssen mindestens drei zertifizierte Social-Media-Manager und zwei zertifizierte Bewegtbild-Spezialisten nachgewiesen werden.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Anzahl der Mitarbeiter Werbung im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023/2024/2025 - festangestellte Mitarbeiter: Mehr als 20 Mitarbeiter = 10 Punkte, Zwischen 11 bis 20 Mitarbeiter = 8 Punkte, Zwischen 4 bis 10 Mitarbeiter = 5 Punkte, Weniger als 4 Mitarbeiter = 0 Punkte - freie Mitarbeiter: Mehr als 20 freie Mitarbeiter = 0 Punkte, Zwischen 16 bis 19 Mitarbeiter = 5 Punkte, Zwischen 11 bis 15 Mitarbeiter = 8 Punkte, Weniger als 10 Mitarbeiter = 10 Punkte Anzahl der Mitarbeiter Social Media/ Bewegtbild im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023/2024/2025 - festangestellte Mitarbeiter: Mehr als 12 Mitarbeiter = 10 Punkte, Zwischen 8 bis 12 Mitarbeiter = 8 Punkte, Zwischen 4 bis 7 Mitarbeiter = 5 Punkte, Weniger als 4 Mitarbeiter = 0 Punkte - freie Mitarbeiter: Mehr als 20 freie Mitarbeiter = 0 Punkte, Zwischen 16 bis 19 Mitarbeiter = 5 Punkte, Zwischen 11 bis 15 Mitarbeiter = 8 Punkte, Weniger als 10 Mitarbeiter = 10 Punkte
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Verfügbarkeit: Konzeption von ungeplant kurzfristigen Werbe-Botschaften oder -Maßnahmen - innerhalb von 48 Stunden nach Abruf = 10 Punkte - spätestens 72 Stunden nach Abruf = 5 Punkte - spätestens eine 1 Woche nach Abruf = 1 Punkt - länger als eine Woche = 0 Punkte
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 08.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 286 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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