AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2cec4aa1-de91-4de0-8507-440eae55ce44) · Abgerufen am 26.08.2026 03:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2cec4aa1-de91-4de0-8507-440eae55ce44/

Neubau einer Doppelsporthalle und Umbau einer bestehenden Turnhalle an der Grund- und Mittelschule Eckersdorf - Freianlagenplanung

Notice-ID: 2cec4aa1-de91-4de0-8507-440eae55ce44 · Procedure-ID: 5f7a4c63-0a58-4e33-b26a-9dfa9708db82

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Eckersdorf, Eckersdorf
Veröffentlicht
27.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
106.210 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Freianlagen nach § 38 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau einer Doppelsporthalle und Umbau einer bestehenden Turnhalle an der Grund- und Mittelschule Eckersdorf. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
01.12.2033

Vergabe-Status

Auftragnehmer
WLG Wollborn LandschaftsArchitekten PartGmbB
Vertragsabschluss
07.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).