AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/157058) · Abgerufen am 14.09.2026 01:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2ceda36e-95ca-4927-8e32-df8e6cbebca7/

Sanierung Adolph-Holm Kindergarten - Zimmer- und Holzbauarbeiten

Notice-ID: 2ceda36e-95ca-4927-8e32-df8e6cbebca7 · Procedure-ID: b98cbd7a-641d-4f55-9c58-fef38540df41

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Adendorf, Adendorf
Veröffentlicht
28.08.2026
Frist (Submission)
29.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45261000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Es wird die Kernsanierung sowie die Erweiterung eines erdgeschossigen Kindergartens ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis umfasst die Zimmer- & Holzbauarbeiten, sowie die Erstellung einer Vorhangfassade für dieses Projekt. Brettsperrholz- Kastenelementendecke 1250m² Akustikdecken Holz 125m² Holzrahmenbauwände 100m² 16 Stahlprofile in div. Querschnitten HEA140 - HEB260 Vorhangfassade auf Metallprofile 80m² Brandschutzbekleidungen 30m GK-Friese 280m Div. Holzkonstruktionen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2027
Ende
06.08.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).