AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/300931) · Abgerufen am 27.09.2026 13:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2d017f5b-b5c1-401e-b4d2-26788407f509/

Bodenbelagsarbeiten

Notice-ID: 2d017f5b-b5c1-401e-b4d2-26788407f509 · Procedure-ID: 858828cb-3a3b-4124-b54e-48e5bec4c484

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Schweinfurt, Schweinfurt
Veröffentlicht
16.08.2026
Frist (Submission)
15.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

1035 m2 - Untergund schleifen 270 m2 - Untergrund, Beton/Estrich, reinigen 65 m2 - Untergrund, Hohlraumboden, reinigen 2700 m2 - Voranstrich, Beton/Estrich 2700 m2 Untergrund, Beton/Estrich, spachteln 65 m2 - Untergrund, Hohlraumboden, spachten 1280 m2 - Linoleum liefern/verlegen 810 m2 - Teppich, Foyer, einschl. Treppen 685 m2 - Teppich, Zuschauerraum, einschl. Treppen, Stufen, Rampen, etc. 80 m2 - Teppich, Verwaltung 192,5 m - Winkel-, Dehnfugen-, Treppenkantenprofile 1395 m - Sockelleisten, Holz 30 m - Sockelleisten, Kunststoff

Vertragslaufzeit

Beginn
11.01.2027
Ende
29.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).