AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 02:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2d0ad47b-4d50-4fce-952a-67583c6eef8e/

Qualifizierungssystem Aktivkohle Stadtwerke Düsseldorf AG

Notice-ID: 2d0ad47b-4d50-4fce-952a-67583c6eef8e · Procedure-ID: 800651ad-057b-4ff4-b161-ca4ed0a7b5ec

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Düsseldorf AG, Düsseldorf
Veröffentlicht
27.05.2025
Frist (Submission)
31.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
24954200 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Los A) Frischkohle Lieferung frischer Kornaktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung auf Kokosnussschalen-Basis oder auf Basis reagglomerierter Steinkohle (beide Typen werden vom AG abgeprüft) als Makeup-Kohle für Reaktivierungen. Los B) Abholung, Reaktivierung, Wiederanlieferung von ehemals steinkohlebasierter Aktivkohle mit möglicher Beimischung von kokosnussschalenbasierter Aktivkohle von ursprünglich 8 x 30 mesh in den Wasserwerken des AG, Reaktivierung der Kohle inklusive Ausgleich des Abbrandverlustes mit der durch den AG freigegebenen Frischkohle (siehe Los A) und Wiederanlieferung. Die Gesamtdauer einer Qualifizierung beläuft sich auf ca. 9-12 Monate. Erst nach erfolgreicher Qualifizierung darf ein neuer, bisher nicht qualifizierter Lieferant an dem nächstmöglichen Bieterverfahren teilnehmen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).