AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 14:24 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2d25af63-6fa8-4b2c-af94-3a2125e37bb7/

Erweiterung Gruppenklärwerke Rastatt und Gaggenau Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe, Schlosserarbeiten Los 1 GKW Rastatt und Los 2 GKW Gaggenau

Notice-ID: 2d25af63-6fa8-4b2c-af94-3a2125e37bb7 · Procedure-ID: 66e81ad7-9b49-4254-9f53-d5030b037550

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Stammdaten

Auftraggeber
Abwasserverband Murg, Rastatt
Veröffentlicht
30.11.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45252100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
315.040 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Installation von Ausrüstungen für das Tuchfilterbauwerk, den Flockungsreaktor, den Kontaktreaktor (nur in Los 1) sowie das Hochwasserpumpwerk. Dies umfasst die Montage von Geländern, Bedienstegen und Treppen einschließlich Gitterrosten. Zudem sind Gitterroste für verschiedene Schachtbauwerke Bestandteil der Leistungen.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
05.05.2025
Ende
29.08.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Erich Mächler GmbH
Vertragsabschluss
22.11.2024
Zuschlagsentscheidung
08.11.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).