AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Begleitung des geförderten Glasfaserausbaus nach Gigabit-Richtlinie 2.0

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Stammdaten

Auftraggeber
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin
Veröffentlicht
24.02.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79100000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
269.749 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe von Berlin (SenWiEnBe) plant den Glasfaserausbau in unterversorgtem Gebieten nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell gem. 3.1 Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) umzusetzen. Für die fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung, Beauftragung und Begleitung des geförderten Ausbaus, und der Abwicklung des Fördermittelmanagements, ist die Beauftragung externer Dienstleister gemäß Nr. 3.3. der Gigabit-RL 2.0 vorgesehen. Diese sollen für den geförderten Ausbau gemeinsam mit dem Fachbereich der SenWiEnBe diejenigen Schritte planen und durchführen, die für die zielführende Abwicklung des geförderten Ausbaus auf Seiten des Landes Berlin notwendig sind. Sie sind somit Dienstleister für die Förderkulisse des Ausbaus, der Ausbau selbst erfolgt dann jedoch durch Telekommunikationsunternehmen.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
28.01.2025
Ende
31.12.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
MICUS Strategieberatung GmbH
Vertragsabschluss
28.01.2025
Zuschlagsentscheidung
28.01.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).