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Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb: Erweiterung der Grundschule St. Engelbert - Planungsleistungen
Stadtverwaltung Brilon · Brilon · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Objektplanung beinhaltet alle Grundleistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 bzw. Anlage 10.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Er-weiterungs-Neubau. Darüber hinaus sind nachstehende besondere Leistungen zu erbringen. Besondere Leistungen in der Vorplanung: 1. Aufstellen von Raumbüchern Besondere Leistungen in der Entwurfsplanung: 2. Fortschreiben von Raumbüchern 3. Anfertigen von Präsentationshilfen anhand perspektivischer Darstellungen, bis zu 5 Stk. Besondere Leistungen in der Ausführungsplanung: 4. Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form — 1. Die Fachplanung der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 1 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung beinhaltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude. 2. Fachplanung der Wärmeversorgungsanlagen Die Fachplanung der Wärmeversorgungsanlagen beinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 2 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erweiterungs-Neubau. Die Fachplanung beinhaltet ggf. auch die anlagengruppenbezogene Fachplanung der Medienversorgung über das Bestandsgebäude. 3. Fachplanung der lufttechnischen Anlagen Die Fachplanung der lufttechnischen Anlagenbeinhaltet alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlagengruppe Nr. 3 nach § 55 bzw. Anlage 15.1 der HOAI 2021 für den Erweiterungs-Neubau, den Aufzugsturm mit Anbindung an das Bestandsgebäude sowie die Verbindung zwischen Bestandsgebäude und Erwe
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Unterlagen wurden aufgrund von Bieterfragen aktualisiert
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Planungsleistungen zur Erweiterung der Grundschule St. Engelbert in Brilon.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 23.12.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 23.12.2024 Unterlagen wurden aufgrund von Bieterfragen aktualisiert aktuell
- 09.12.2024 Unterlagen wurden aufgrund von Bieterfragen aktualisiert
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 196 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (3) Baukonzept Hohmann GmbH · Ottensmeier TGA GmbH · STEGGEMANN ARCHITEKTENZuschlagswert 818.241 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 501 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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