AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.07.2026 05:11 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2d351ebe-80ee-44b9-b219-7cc82dad6975/

Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern aus Wiesbaden und Vororten

Notice-ID: 2d351ebe-80ee-44b9-b219-7cc82dad6975 · Procedure-ID: e60a4f41-cd1f-45d4-b268-0c2adbc45b32

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat, Wiesbaden
Veröffentlicht
12.01.2026
Frist (Submission)
19.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern aus Wiesbaden und Vororten für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 mit zwei Optionen auf Verlängerung um je ein Schuljahr für 2028/2029 bzw. 2029/2030.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Fluxusschule

Erfüllungsort
Wiesbaden

Los 2 — Helen-Keller-Schule

Erfüllungsort
Wiesbaden

Los 3 — Schule am Geisberg

Erfüllungsort
Wiesbaden

Los 4 — Edith-Stein-und P.-J.-Briefs-Schule

Erfüllungsort
Hochheim

Vertragslaufzeit

Beginn
10.08.2026
Ende
30.06.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).