AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 22:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2d3cc1da-a49d-4bb1-9b95-fbf1aa54f4e3/

Klärwerk I Sindelfingen - Lieferung von Eisen-III-Chloridsulfatlösung

Notice-ID: 2d3cc1da-a49d-4bb1-9b95-fbf1aa54f4e3 · Procedure-ID: 459af165-c1c2-401e-a1d1-81ab47f8dff5

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Sindelfingen, Zentrale Vergabestelle, Sindelfingen
Veröffentlicht
05.05.2026
Frist (Submission)
18.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24313000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Zweckverband Kläranlage Böblingen - Sindelfingen betreibt das Klärwerk 1 mit einer Ausbaugröße von 250.000 EW (Größenklasse 5). Die Phosphorelimination erfolgt im Zulauf zur Nachklärung mithilfe chemischer Fällung. Als Fällmittel werden Eisen-III-Chloridsulfate eingesetzt. Diese dienen gleichzeitig auch einer besseren Flockungssedimentation und werden zusätzlich in der 4.Reinigungsstufe eingesetzt. Die Lieferung von Eisen-III-Chloridsulfat wird für 2 Jahre ausgeschrieben, mit der Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).