AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E69611155) · Abgerufen am 22.10.2026 01:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2d45c4bd-84af-46a5-ab8a-e0ab47917738/

Gebäudereinigung – Familienbad und Sauna Heepen

Notice-ID: 2d45c4bd-84af-46a5-ab8a-e0ab47917738 · Procedure-ID: 3736a295-3267-4f30-bfff-4714cbcf8c60

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Stammdaten

Auftraggeber
BBF-Bielefelder Bäder und Freizeit GmbH, Bielefeld
Veröffentlicht
14.10.2026
Frist (Submission)
12.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Mit der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen soll die Erhaltung der Sauberkeit, der Gebrauchseigenschaften, Optik und Hygiene der ausgeschriebenen Objekte sichergestellt werden. Neben der Zufriedenheit der Nutzer bezüglich der Reinigungsqualität steht die Werterhaltung der Bodenflächen und des Inventars an oberster Stelle. Mit den ausgeschriebenen Leistungen müssen alle Leistungen erbracht werden, die diese Werterhaltung bestmöglich unterstützen. Der Auftragnehmer hat die Reinigungssysteme für die unterschiedlichen Leistungen entsprechend auszuwählen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
31.01.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
64 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).