Offenes Verfahren Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Roboter-assistierte Chirurgie und Fast-track-Verfahren bei Darmerkrankungen

Techniker Krankenkasse · Hamburg · Hamburg

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Beschreibung

Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten und nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern Verträge gemäß § 140a SGB V über spezielle Leistungen rund um die Roboter-assistierte-Chirurgie und das Fast-Track-Verfahren für Versicherte mit Darmerkrankungen zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsbedingungen zu entnehmen.

KI-Eignungsanalyse

Die KI-Analyse wird im nächtlichen Lauf um 03:00 MEZ ergänzt — Branchenzuordnung, Schwierigkeitseinschätzung und Eignungsauswertung sind typisch binnen 24 Stunden nach Veröffentlichung verfügbar.

Preiseinschätzung

Basierend auf 255 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 300.000 €
Median 628.952 €
Oberes Quartil 2.350.210 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Auftraggeber Techniker Krankenkasse
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 21.04.2026
CPV-Code 85111100
Gesundheitswesen und Sozialwesen (Was ist das?)
Bindefrist (?) 12 Monate

Ø Bieter in der Branche 2.9

Historischer Durchschnitt aus 29.325 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 26 Tage
Schätzwert-Abweichung -20%
KMU-Bieteranteil 35%

Preis-Kalkulator

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Techniker Krankenkasse. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Basisdaten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Auftragswert · KI-Analyse

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