AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.07.2026 09:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2d5ff2cd-4eec-41e1-b93f-21b184e536a0/

Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten, Teilverfüllung BT2, Staudinger Gesamtschule

Notice-ID: 2d5ff2cd-4eec-41e1-b93f-21b184e536a0 · Procedure-ID: df28fb13-358e-493c-b787-5ce9110f0ff2

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement, Freiburg im Breisgau
Veröffentlicht
07.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
802.717 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bauvorhaben Staudinger – Neubau Gesamtschule, Stadtteilbibliothek, Kinder- und Jugendtreff, Staudinger Straße 10, 79115 Freiburg, Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten, Teilverfüllung BT2. – BA 2, Phase VI, 3. Rückbauabschnitt (BT2 Bestand): Abbruch von einem Bauteil eines Schulgebäudes aus den 70er Jahren: ca. 24.600 m³ umbauter Raum, inkl. Schadstoffsanierung, v.a. Asbest, ca. 900 m² Trennwände mit asbesthaltigen Plattenbelägen (schwach gebunden), ca. 2.000 m² Bodenaufbauten mit asbesthaltigen Produkten, inkl. Wiederverfüllung ca. 8.500 m³ externes Bodenmaterial BM 0.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
F&R Industriedemontage und Abbruch GmbH
Vertragsabschluss
01.08.2025
Zuschlagsentscheidung
24.07.2025
Angebotsspanne
802.717 – 802.717 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).