Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Etablierung und Weiterentwicklung der hamburgweiten Data Governance

Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung · Hamburg · Hamburg · Oberste Landesbehörde

Veröffentlicht am 30.10.2026

Angebote bis 30.11.2026, 10:00 Uhr (noch 23 Tage)

Teilnahme- bzw. Angebotsfrist
30.11.2026, 10:00 Uhr
noch 23 Tage
Laufzeit
2 Jahre
bis zu 2× verlängerbar
Erfüllungsort
Hamburg
Geschätztes Rahmen-Volumen
980.320 €
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Beschreibung

1. Gegenstand der Beschaffung: Der Auftraggeber beabsichtigt, Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Etablierung, Operationalisierung und Weiterentwicklung einer hamburgweiten Data Governance zu beschaffen. Gegenstand der Leistungen ist die fachlich-methodische und projektbezogene Unterstützung des Auftraggebers bei der Weiterentwicklung von Strukturen, Prozessen, Standards, Methoden und Instrumenten für einen strategischen, verantwortungsvollen, rechtssicheren und nutzungsorientierten Umgang mit Daten innerhalb der hamburgischen Verwaltung. Die Leistungen dienen insbesondere dazu, Datenbestände transparenter zu machen, ihre Qualität und Nutzbarkeit zu verbessern, den Datenaustausch und die Nachnutzung geeigneter Daten zu fördern sowie einheitliche Grundlagen für Datenmanagement, Datenklassifizierung, Metadatenmanagement und datenbezogene Entscheidungsprozesse zu schaffen. Die Beratung erfolgt in einem dynamischen Transformationsumfeld. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber daher nicht nur bei der konzeptionellen Ausarbeitung, sondern - soweit jeweils abgerufen - auch bei der praktischen Erprobung, Einführung, Kommunikation und Weiterentwicklung der erarbeiteten Ansätze in ausgewählten Bereichen der hamburgischen Verwaltung. 2. Ausgangslage und strategischer Kontext: Die hamburgweite Data Governance bildet das organisatorische und methodische Fundament für datenbezogene Vorhaben der Verwaltung. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass Daten über organisatorische Grenzen hinweg auffindbar, verständlich, zuverlässig, angemessen geschützt und, soweit fachlich und rechtlich zulässig, nutzbar gemacht werden können. Die Data Governance steht dabei in engem Zusammenhang mit der Datenstrategie und dem Datenmanagement des Auftraggebers. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, strategische Zielsetzungen und Leitlinien in anwendbare Regelungen, Rollenmodelle, Prozesse, Standards und Arbeitshilfen zu überführen und deren praktische Anwendung innerhalb der Verw

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KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Etablierung und Weiterentwicklung einer hamburgweiten Data Governance, ausgeschrieben als Rahmenvereinbarung.
  • Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb angelegt, sodass zunächst ein Teilnahmeantrag einzureichen ist, bevor Angebote verhandelt werden.
  • Der Erfüllungsort liegt in Hamburg; Angaben zu Losen, Laufzeit und Abrufmodalitäten sind in den vorliegenden Angaben nicht enthalten.
  • Eignungsnachweise und Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen und sollten direkt den Vergabeunterlagen entnommen werden.
  • Für die Vorbereitung empfiehlt es sich, den Teilnahmeantrag frühzeitig zu planen, da bei einem Rahmenvertrag mit hohem Wert und mehrstufigem Verfahren der Aufwand erfahrungsgemäß erheblich ist.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung, schreibt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb eine Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Etablierung und Weiterentwicklung einer hamburgweiten Data Governance aus.

Der geschätzte Wert beträgt 980.320,00 EUR. Weitere Anforderungen an Bieter sind in der Bekanntmachung nicht näher benannt; Angaben zu Eignungsnachweisen fehlen in den vorliegenden Angaben.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Etablierung und Weiterentwicklung der hamburgweiten Data Governance
  • 2. Ausführungskonzept 70 %
    Qualität

    Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das folgende Ziel bestmöglich zu erreichen: - Ziel ist die Etablierung und Weiterentwicklung einer dauerhaft funktionsfähigen, organisationsweit akzeptierten und praktisch gelebten hamburgweiten Data Governance, die klare und praxistaugliche Verantwortlichkeiten für den Umgang mit Daten schafft, die Datenqualität nachhaltig verbessert, eine organisationsübergreifende Nutzung und Steuerung von Daten unterstützt und von den betroffenen Bereichen der hamburgischen Verwaltung dauerhaft angewendet und selbstständig weiterentwickelt werden kann. Der Bieter hat hierzu darzustellen, - wie er die bestehenden Strukturen, Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege analysiert und auf dieser Grundlage weiterentwickelt, um eindeutige, überschneidungsfreie und praktisch handhabbare Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege für den Umgang mit Daten bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 1 - Governance-Strukturen - 0 bis 5 Bewertungspunkte); - wie er bestehende Datenqualitätsprobleme identifiziert, bewertet und priorisiert sowie Qualitätsanforderungen, Kennzahlen, Verantwortlichkeiten und geeignete Maßnahmen entwickelt bzw. weiterentwickelt, um eine dauerhaft hohe und messbare Datenqualität bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 2 - Datenqualität - 0 bis 5 Bewertungspunkte); - wie er die betroffenen Organisationseinheiten und Stakeholder in die Entwicklung, Erprobung und Einführung der Data Governance einbindet, unterschiedliche Interessen und Anforderungen zusammenführt und die Beteiligten zur eigenständigen Anwendung und Weiterentwicklung der entwickelten Strukturen und Prozesse befähigt, um eine organisationsweite Akzeptanz, praktische Anwendung und nachhaltige Verankerung der Data Governance bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 3 - Implementierung, Akzeptanz und Befähigung - 0 bis 5 Bewertungspunkte); und - wie er fachliche, technische und organisatorische Risiken bei der Etablierung und Weiterentwicklung der Data Governance identifiziert, bewertet und durch geeignete Präventions-, Steuerungs- und Eskalationsmaßnahmen adressiert, um eine planmäßige und störungsarme Umsetzung auch bei auftretenden Schwierigkeiten oder Zielabweichungen bestmöglich zu gewährleisten (Unterkriterium 4 - Beherrschung von Umsetzungsrisiken - 0 bis 5 Bewertungspunkte). Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept: - Das auftragsbezogene Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von höchstens zwei (2) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Ausführungen zu einem Unterkriterium diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüber hinausgehenden Seiten (ab Seite drei (3)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. - Der Bieter hat in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 1"; "Angaben zu Unterkriterium 2" usw.). - Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1; dann Unterkriterium 2; dann Unterkriterium 3 und schließlich Unterkriterium 4). Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Fall der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich abweichende Anordnungen trifft. Die im Ausführungskonzept enthaltenen Angaben und Zusagen werden im Falle der Zuschlagserteilung Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungspflichten des Auftragnehmers. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 20 Bewertungspunkte (4 x 5 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 3,5 multipliziert. Insgesamt können maximal 70 qualitative Leistungspunkte erzielt werden (mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen).

  • 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams 30 %
    Qualität

    1. Persönliche Erfahrung des Projektteams: Bewertet wird die persönliche Erfahrung des Projektteams anhand von persönlichen Referenzprojekten. Das Projektteam muss aus den folgenden, von dem Bieter zu benennenden Personen bestehen, die jeweils für die nachfolgend festgelegte Funktion angeboten werden: - Funktion 1.a.: Projektleiter Data Governance, Kernaufgaben: Gesamtverantwortung für die Planung, Steuerung und Umsetzung des Projekts; Koordination der Projektbeteiligten; Termin- und Qualitätsmanagement; Kommunikation und Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber; - Funktion 1.b.: Stellvertretender Projektleiter Data Governance, Kernaufgaben: Unterstützung des Projektleiters bei der Planung, Steuerung und Überwachung des Projekts; Übernahme der Aufgaben des Projektleiters bei dessen Abwesenheit; Koordination von Teilprojekten und Arbeitspaketen; Unterstützung des Risiko- und Qualitätsmanagements; Kommunikation mit Projektbeteiligten und Stakeholdern sowie Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten und Entscheidungsgrundlagen; - Funktion 1.c.: Data Governance Manager, Kernaufgaben: Entwicklung und Weiterentwicklung der Data Governance; Entwicklung von Zielbildern und strategischen Leitprinzipien sowie Definition von Rollen, Verantwortlichkeiten, Prozessen, Regelungen und Standards der Data Governance; - Funktion 1.d.: Data Quality Manager, Kernaufgaben: Entwicklung und Weiterentwicklung des Datenqualitätsmanagements; Definition von Qualitätsanforderungen und -kennzahlen sowie Konzeption von Maßnahmen zur Sicherstellung und kontinuierlichen Verbesserung der Datenqualität; - Funktion 1.e.: Informationssicherheits- und Datenschutzexperte, Kernaufgaben: Beratung zu und Berücksichtigung von informationssicherheits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Data Governance sowie Entwicklung und Weiterentwicklung entsprechender Maßnahmen und Konzepte. (= gemeinsam Projektteam). Die Funktionen 1.a. bis 1.e. müssen nicht mit unterschiedlichen Personen besetzt werden. Eine Person darf für maximal drei (3) der vorgenannten Funktionen angeboten werden. Die Funktionen des Projektleiters Data Governance (Funktion 1.a.) und des stellvertretenden Projektleiters Data Governance (Funktion 1.b.) müssen jedoch mit unterschiedlichen Personen besetzt werden. Wird eine Person für mehrere Funktionen angeboten, wird ihre persönliche Erfahrung für jede angebotene Funktion gesondert anhand der für die jeweilige Funktion festgelegten Anforderungen und Bewertungsmerkmale bewertet. Für die unterschiedlichen Funktionen dürfen dabei dieselben persönlichen Referenzprojekte angegeben werden. Voraussetzung ist, dass die angebotene Person in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt die für die jeweilige Funktion maßgeblichen Leistungen persönlich erbracht hat und das persönliche Referenzprojekt die für die jeweilige Funktion festgelegten Anforderungen erfüllt. Mindestanforderungen an die Qualifikation des Projektteams: Die für die Projektteamfunktionen 1.a. bis 1.e. angebotenen Personen müssen die für ihre jeweilige Funktion in Ziffer 8 der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) festgelegten fachlichen Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat die Erfüllung dieser Mindestanforderungen für die jeweils angebotenen Personen anhand geeigneter Angaben zu ihrer fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung nachvollziehbar darzustellen. Hierfür ist die Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" zu verwenden. a) Allgemeine Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte: Für jede der fünf (5) Projektteamfunktionen (1.a. bis 1.e.) können bis zu drei (3) persönliche Referenzprojekte eingereicht werden. Übernimmt eine Person mehrere Projektteamfunktionen, können dieselben persönlichen Referenzprojekte für mehrere Funktionen angegeben werden. Die Bewertung erfolgt für jede Funktion gesondert anhand der jeweils maßgeblichen Anforderungen und Bewertungsmerkmale. Ein persönliches Referenzprojekt wird bei der Bewertung nur berücksichtigt, wenn es die nachfolgenden allgemeinen Anforderungen erfüllt. Bewertet werden ausschließlich persönliche Referenzprojekte, bei denen die jeweils angebotene Person die für die Bewertung angegebenen Leistungen persönlich selbst erbracht hat. Leistungen, die von anderen Personen erbracht wurden, werden bei der Bewertung des persönlichen Referenzprojekts nicht berücksichtigt. - Erbringungszeitraum: - Die von der angebotenen Person im Rahmen des persönlichen Referenzprojekts ausgeführten Tätigkeiten müssen vollständig innerhalb des Zeitraums zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht und abgeschlossen worden sein; (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt). Anzugeben sind das Anfangsdatum (TT.MM.JJJJ) und das Enddatum (TT.MM.JJJJ) der Tätigkeit der angebotenen Person in dem persönlichen Referenzprojekt. Das persönliche Referenzprojekt als solches darf insgesamt bereits vor dem 01.01.2022 begonnen worden sein und zum Ablauf der maßgeblichen Angebotsfrist noch andauern. Maßgeblich ist, dass die Tätigkeit der angebotenen Person, die für die Bewertung des persönlichen Referenzprojekts berücksichtigt werden soll, vollständig innerhalb des vorgenannten Erbringungszeitraums erbracht und abgeschlossen worden ist. Fortsetzung folgt***.

  • 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams 0 %
    Qualität

    Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***: b) Bewertung der persönlichen Referenzprojekte: Für jedes persönliche Referenzprojekt, das die vorstehenden allgemeinen Anforderungen erfüllt, können anhand der nachfolgend für die jeweilige Funktion festgelegten Bewertungsmerkmale maximal fünf (5) Punkte erzielt werden. Für jedes erfüllte Bewertungsmerkmal wird ein (1) Punkt vergeben. Ein Bewertungsmerkmal wird nur berücksichtigt, wenn aus den Angaben zu dem persönlichen Referenzprojekt nachvollziehbar hervorgeht, dass die angebotene Person die dem Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich selbst und innerhalb des maßgeblichen Erbringungszeitraums erbracht hat. Für jede der fünf (5) vorgesehenen Funktionen werden maximal drei (3) persönliche Referenzprojekte und damit maximal 15,00 Punkte berücksichtigt. Übernimmt eine Person mehrere Funktionen, erfolgt die Bewertung ihrer persönlichen Referenzprojekte für jede dieser Funktionen gesondert anhand der jeweils maßgeblichen Bewertungsmerkmale. 1.a. Projektleiter Data Governance: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich als Projektleiter eines Projekts zur Etablierung und / oder Weiterentwicklung einer Data Governance tätig gewesen sein. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt, wenn die angebotene Person persönlich ein interdisziplinär zusammengesetztes Projektteam gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn die angebotene Person persönlich mehrere Teilprojekte und / oder Arbeitspakete koordiniert und gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn das von der angebotenen Person geleitete Projekt mindestens drei (3) unterschiedliche Organisationseinheiten oder Fachbereiche einbezogen hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn die angebotene Person persönlich die Zusammenarbeit zwischen Fachbereichen und mindestens einer Querschnittsfunktion, insbesondere IT, Datenschutz und / oder Informationssicherheit, gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt, wenn die angebotene Person persönlich für das Termin- und Qualitätsmanagement sowie die Kommunikation und Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich war. 1.b. Stellvertretender Projektleiter Data Governance: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich als Projektleiter, stellvertretender Projektleiter oder in einer vergleichbaren Funktion mit eigenständiger Steuerungsverantwortung in einem Projekt zur Etablierung und/oder Weiterentwicklung einer Data Governance tätig gewesen sein. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich mehrere Teilprojekte und / oder Arbeitspakete koordiniert und gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich ein interdisziplinär zusammengesetztes Projektteam oder Teile eines solchen Projektteams gesteuert hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn das von der angebotenen Person betreute Projekt mindestens drei (3) unterschiedliche Organisationseinheiten oder Fachbereiche einbezogen hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Aufgaben des Risiko- und Qualitätsmanagements übernommen hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich die Kommunikation mit Projektbeteiligten und Stakeholdern koordiniert und an der Erstellung von Berichten und / oder Entscheidungsgrundlagen für den Auftraggeber mitgewirkt hat. 1.c. Data Governance Manager: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich Leistungen zur Etablierung und / oder Weiterentwicklung einer Data Governance erbracht haben. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich ein Zielbild, strategische Leitprinzipien und / oder eine Strategie für die Data Governance entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Rollen, Verantwortlichkeiten und / oder Entscheidungsstrukturen im Rahmen einer Data Governance entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Regelungen, Prozesse, Standards, Methoden und / oder Arbeitshilfen für das Datenmanagement entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die von der angebotenen Person bearbeitete Data Governance mindestens drei (3) unterschiedliche Organisationseinheiten oder Fachbereiche einbezogen hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich an der Erprobung, Einführung und / oder organisatorischen Verankerung von Data-Governance-Strukturen mitgewirkt hat. Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.

  • 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams 0 %
    Qualität

    Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: 1.d. Data Quality Manager: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich Leistungen zur Entwicklung, Einführung und/oder Weiterentwicklung eines Datenqualitätsmanagements erbracht haben. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Anforderungen, Kriterien und / oder Regeln für die Datenqualität entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Kennzahlen zur Bewertung der Datenqualität entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Verfahren zur Messung und / oder Überwachung der Datenqualität entwickelt oder eingeführt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Datenqualitätsprobleme analysiert und hieraus Maßnahmen zur Sicherstellung und / oder Verbesserung der Datenqualität entwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Datenqualitätsprozesse entwickelt oder weiterentwickelt hat, die mindestens drei (3) unterschiedliche Organisationseinheiten oder Fachbereiche einbezogen haben. 1.e. Informationssicherheits- und Datenschutzexperte: Grundanforderung: Die angebotene Person muss in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu datenschutzrechtlichen und / oder informationssicherheitsbezogenen Anforderungen im Zusammenhang mit Data Governance oder Datenmanagement erbracht haben. Bewertungsmerkmale: Ein Bewertungsmerkmal gilt nur dann als erfüllt, wenn die angebotene Person die dem jeweiligen Bewertungsmerkmal zugrunde liegenden Tätigkeiten persönlich in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Tätigkeiten mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Bewertung des jeweiligen Bewertungsmerkmals nicht berücksichtigt: - Ein (1) Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich datenschutzrechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit Data Governance oder Datenmanagement analysiert und bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung entsprechender Strukturen, Prozesse und / oder Regelungen berücksichtigt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Anforderungen der Informationssicherheit im Zusammenhang mit Data Governance oder Datenmanagement analysiert und bei der Entwicklung oder Weiterentwicklung entsprechender Strukturen, Prozesse und / oder Regelungen berücksichtigt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Rollen- und / oder Berechtigungskonzepte für den Umgang mit Daten entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich Maßnahmen oder Konzepte zur Umsetzung datenschutzrechtlicher und / oder informationssicherheitsbezogener Anforderungen entwickelt oder weiterentwickelt hat; - ein (1) weiterer Punkt wird vergeben, wenn die angebotene Person persönlich datenschutzrechtliche und informationssicherheitsbezogene Anforderungen in organisationsübergreifende Data-Governance- oder Datenmanagementprozesse integriert hat. Für jede der Projektteamfunktionen 1.a. bis 1.e. ist mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt nachzuweisen, das die unter Buchstabe a) festgelegten allgemeinen Anforderungen sowie die unter Buchstabe b) für die jeweilige Projektteamfunktion festgelegte Grundanforderung erfüllt. Wird diese Mindestanforderung für mindestens eine der Projektteamfunktionen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des angebotenen Teammitglieds und dessen Rolle im Projektteam (1.a. bis 1.e.); - Kurzbeschreibung des persönlichen Referenzprojekts einschließlich der Rolle, Funktion und Aufgaben, die das angebotene Teammitglied in dem persönlichen Referenzprojekt persönlich übernommen und ausgeführt hat; - Angaben zur Erfüllung der für die jeweilige Funktion festgelegten Grundanforderung und Bewertungsmerkmale; das persönliche Referenzprojekt ist so zu beschreiben, dass die Erfüllung der Grundanforderung und der jeweils angegebenen Bewertungsmerkmale anhand der von dem angebotenen Teammitglied persönlich ausgeführten Tätigkeiten nachvollziehbar festgestellt werden kann; - Name des Unternehmens, für das das angebotene Teammitglied die betreffenden Leistungen im Rahmen des persönlichen Referenzprojekts erbracht hat; - Angaben zu dem Erbringungszeitraum. Die für die einzelnen Bewertungsmerkmale vergebenen Punkte werden addiert. Je eingereichtem persönlichen Referenzprojekt können maximal 5,00 Punkte erreicht werden. Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte, die jeweils die vorstehenden allgemeinen Anforderungen sowie die für die jeweilige Funktion festgelegte Grundanforderung erfüllen, maximal 15,00 Punkte je Projektteamfunktion erzielen. Für die fünf (5) Projektteamfunktionen können damit insgesamt maximal 75,00 Punkte erzielt werden. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Ende der Fortsetzung (Teil 2)***.

  • 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams 0 %
    Qualität

    Beginn der Fortsetzung (Teil 3)***: Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann in diesem Zuschlagskriterium maximal 30,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte mit dem Gewichtungsfaktor 0,4 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch die von ihm im Vergabeverfahren benannten Projektteammitglieder in den jeweils angebotenen Funktionen zu erbringen. Ein Austausch der benannten Projektteammitglieder ist ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 1.1.3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 906) zulässig. Insbesondere muss die für die jeweilige Funktion vorgesehene Ersatzperson über eine mindestens gleichwertige persönliche Erfahrung verfügen. WICHTIGER HINWEIS ZUM AUSFÜLLEN DER ANLAGE: Der Bieter hat sicherzustellen, dass sämtliche in dieser Anlage vorgesehenen Auswahlfelder vollständig und zutreffend ausgefüllt werden. Insbesondere ist bei allen mit "ja" oder "nein" zu beantwortenden Erklärungen das jeweils zutreffende Auswahlkästchen anzukreuzen. Fehlende Ankreuzungen werden nicht nachgefordert. Wird bei einer Erklärung weder "Ja" noch "Nein" angekreuzt, gilt die betreffende Anforderung als nicht nachgewiesen. Dies hat folgende Konsequenzen: - Mindestanforderungen: Betrifft die fehlende Ankreuzung eine Min-destanforderung, gilt diese als nicht nachgewiesen. Dies kann zum Ausschluss des Angebots führen. - Bewertungsmerkmale: Betrifft die fehlende Ankreuzung ein bewer-tungsrelevantes Merkmal, werden hierfür keine Punkte vergeben. Der Bieter wird daher darauf hingewiesen, sämtliche Auswahlkästchen vor Einreichung des Angebots sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Ende der Fortsetzung (Teil 3)***.

  • Festpreis
    Preis

    Der Auftraggeber gibt für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen sämtliche Preisbestandteile verbindlich vor. Dies gilt insbesondere für die Tagessätze der für die einzelnen Funktionen des Projektteams (1.a. bis 1.e.) eingesetzten Personen. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Preisbestandteile sind für alle Bieter gleichermaßen verbindlich und dürfen von den Bietern nicht verändert werden. Die vorgegebenen Preisbestandteile sind nicht Gegenstand der Angebotswertung. Ein preislicher Wettbewerb findet nicht statt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich anhand der qualitativen Zuschlagskriterien

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Beginn der Fortsetzung (Teil 1) ***: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen (kumulativ) erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen: Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis: Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 4. Auswahlkriterien: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben. Für die Auswahlwertung werden je Bewerber maximal vier (4) unternehmensbezogene Referenzprojekte berücksichtigt. Reicht ein Bewerber mehr als vier (4) unternehmensbezogene Referenzprojekte ein, werden ausschließlich die ersten vier (4) Referenzprojekte in der Reihenfolge berücksichtigt, in der sie in der Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" aufgeführt sind. Darüber hinausgehende Referenzprojekte bleiben bei der Auswahlwertung unberücksichtigt. Soweit mehr als fünf (5) geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Auswahlkriterium 1: Auftragswert vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Teilnahmefrist in den fünf (5) oder mehr angegebenen Teilbereichen erbrachten Beratungs- und Unterstützungsleistungen: >= 350.000,- EUR (netto) = 5 Punkte; = 150.000,- EUR (netto) (Mindestanforderung) = 0 Punkte; < 150.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der Auftragswert (netto) für die zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Teilnahmefrist in den mindestens fünf (5) angegebenen Teilbereichen erbrachten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zwischen 150.000,- EUR (netto) und 350.000,- EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts 250.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Auswahlkriterium 2: Anzahl der abgedeckten Teilbereiche: Bewertet wird die Anzahl der in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt abgedeckten Teilbereiche gemäß den vorstehenden Teilbereichen 1 bis 11. Anzahl der abgedeckten Teilbereiche: 11 Teilbereiche = 6 Punkte; 10 Teilbereiche = 5 Punkte; 9 Teilbereiche = 4 Punkte; 8 Teilbereiche = 3 Punkte; 7 Teilbereiche = 2 Punkte; 6 Teilbereiche = 1 Punkt; 5 Teilbereiche (Mindestanforderung) = 0 Punkte; weniger als 5 Teilbereiche = kein geeignetes Referenzprojekt. Für jeden über die Mindestanforderung von fünf (5) Teilbereichen hinausgehenden weiteren Teilbereich wird ein (1) Punkt vergeben. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt können in diesem Auswahlkriterium maximal sechs (6) Punkte erzielt werden. Berücksichtigt werden ausschließlich Teilbereiche, die die für das unternehmensbezogene Referenzprojekt festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, insbesondere innerhalb des maßgeblichen Erbringungszeitraums vollständig erbracht und abgeschlossen wurden und in denen Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht wurden. Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 11,00 Punkte (Auswahlkriterium 1: 5,00 + Auswahlkriterium 2: 6,00) erzielt werden. Zur punktemäßigen Bewertung: Der Bewerber kann für die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte, die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen, bis zu 44 Punkte erzielen. Ende der Fortsetzung (Teil 1)***.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Beginn der Fortsetzung (Teil 2)***: Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird. Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden (geeigneten) Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Ende der Fortsetzung (Teil 2)***.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Unternehmensbezogene Referenzprojekte: 1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Etablierung und / oder Weiterentwicklung einer Data Governance einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Etablierung und / oder Weiterentwicklung einer Data Governance umfasst haben. Die im Rahmen des unternehmensbezogenen Referenzprojekts erbrachten Leistungen müssen mindestens fünf (5) der nachfolgend aufgeführten Teilbereiche (Teilbereiche 1 bis 11) umfasst haben: o Teilbereich 1: Entwicklung oder Weiterentwicklung eines Zielbilds, strategischer Leitprinzipien oder einer Strategie für die Data Governance; o Teilbereich 2: Entwicklung oder Weiterentwicklung von Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen im Rahmen der Data Governance; o Teilbereich 3: Entwicklung oder Weiterentwicklung von Regelungen, Prozessen, Standards, Methoden oder Arbeitshilfen für das Datenmanagement; o Teilbereich 4: Datenklassifizierung, Datendokumentation oder Metadatenmanagement; o Teilbereich 5: Entwicklung oder Weiterentwicklung von Ansätzen und Maßnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung der Datenqualität; o Teilbereich 6: Herstellung von Transparenz über Datenbestände, Datenflüsse, Zuständigkeiten oder Nutzungszusammenhänge; o Teilbereich 7: Unterstützung der Datenvernetzung, Datenintegration oder Datennutzung; o Teilbereich 8: Berücksichtigung und Umsetzung rechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit Data Governance; o Teilbereich 9: Erprobung, Einführung oder Weiterentwicklung von Data-Governance-Strukturen in Organisationen oder einzelnen Organisationsbereichen; o Teilbereich 10: Einbindung relevanter Stakeholder sowie Konzeption und Moderation von Workshops oder vergleichbaren Beteiligungs- und Abstimmungsformaten; o Teilbereich 11: Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen oder Handlungsempfehlungen für Leitungs- oder Steuerungsebenen. Ein Teilbereich wird nur dann als einer der fünf (5) zur Erfüllung der Mindestanforderung angegebenen Teilbereiche berücksichtigt, wenn der Referenznehmer die dem jeweiligen Teilbereich zugrunde liegenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen in einem Umfang von mindestens einem (1) Personentag erbracht hat. Leistungen mit einem geringeren zeitlichen Umfang werden bei der Erfüllung der Mindestanforderung nicht berücksichtigt. Der Bewerber hat in der Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, welche der vorgenannten Teilbereiche im Rahmen des angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekts erbracht wurden. Die fünf (5) angegebenen Teilbereiche müssen vollständig durch den Referenznehmer selbst erbracht worden sein. Eine Leistungserbringung durch andere Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte erfüllt diese Mindestanforderung nicht. - Erbringungszeitraum - Die angegebenen Teilbereiche müssen jeweils vollständig innerhalb des Zeitraums zwischen dem 01.01.2022 bis zu dem Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren erbracht und abgeschlossen worden sein. Für jeden der angegebenen Teilbereiche sind jeweils das Anfangsdatum (Beginn der Tätigkeit) und das Enddatum (Abschluss der Tätigkeit) in dem Format TT.MM.JJJJ anzugeben; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. Teilbereiche, deren Leistungserbringung zum Ablauf der Teilnahmefrist noch nicht abgeschlossen ist, werden bei der Prüfung der Mindestanforderung nicht berücksichtigt. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt darf insgesamt bereits vor dem 01.01.2022 begonnen worden sein und zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren noch andauern. Maßgeblich ist, dass die zur Erfüllung der Mindestanforderung angegebenen Teilbereiche jeweils vollständig innerhalb des vorgegebenen Erbringungszeitraums abgeschlossen wurden. - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die zwischen dem 01.01.2022 und dem Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren in den fünf (5) oder mehr angegebenen Teilbereichen erbrachten Beratungs- und Unterstützungsleistungen von mindestens 150.000,- Euro (netto). Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung; - Angaben zu den ausgeführten Teilbereichen sowie zu den weiteren festgelegten Mindestanforderungen entsprechend der Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte"; - Angabe zu den Auswahlkriterien entsprechend der Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte"; - Namen des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Fortsetzung folgt***.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 23 Tage

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    Geschätzter Wert 980.320 €

    1 Veröffentlichung

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    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 3.250 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 264.640 €
Median 500.000 €
Oberes Quartil 2.496.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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980.320 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Angebotsfrist 30.11.2026, 10:00 Uhr (noch 23 Tage)
Vergabenummer Freie und Hansestadt Hamburg_14.0014
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Auftraggeber Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung
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Veröffentlicht 30.10.2026
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Erfüllungsort Hamburg
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Rahmen-Maximum 1.560.000 €

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Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 4.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 8.795 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 20.171 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hamburg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 31.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung · Hamburg