⚠Geändert: Es ist zwingend erforderlich, vor Angebotsabgabe an einer Objektbesichtigung des Gebäudes teilzunehmen. Der Besichtigungstermin wird vom 24.02.2026 au…
Wach- und Schließdienst BGW Bezirksverwaltung München, 2026-20
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Beschreibung
Bei den Leistungen handelt es sich um den Wach- und Schließdienst im Objekt der BGW Bezirksverwaltung München.
Das Gebäude befindet sich in der Helmholtzstraße 2 in München. Das 7-geschossige, unterkellerte Bürogebäude steht frei auf einem Eckgrundstück mit einem Innenhof.
Die Zuwegung zum Gelände erfolgt über die Helmholtzstraße, die Zufahrt ist über eine Schrankenanlage möglich.
Der Haupteingang ist mit einer Doppelflügeltür versehen. Alle anderen Türen als Zugang zum Gebäude sind manuell und verfügen über entsprechende Bauartzulassung.
Im Gebäude ist eine Einbruch- und eine Brandmeldeanlage installiert, die Außenhautsicherung erfolgt über Magnet- und Riegelkontakte bzw. Bewegungsmelder.
Die Zeiten des Öffnungs- und Schließdienstes sind wie folgt Öffnungsdienst Montag bis Freitag bis 5:45 Uhr
Schließdienst Montag bis Freitag 20:00 Uhr
Es ist zwingend erforderlich, vor Angebotsabgabe an einer Objektbesichtigung des Gebäudes teilzunehmen. Der Besichtigungstermin findet am 03.03.2026 statt.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Besichtigungstermin verpflichtend ist und es sich hierbei um ein Ausschlusskriterium handelt. Das bedeutet, dass nur Angebote von Bieter/innen geprüft und bewertet werden, die an einem Besichtigungstermin teilgenommen haben.
Änderungen am Verfahren
1 Aktualisierung
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
✏️ Änderung
Es ist zwingend erforderlich, vor Angebotsabgabe an einer Objektbesichtigung des Gebäudes teilzunehmen. Der Besichtigungstermin wird vom 24.02.2026 auf den 03.03.2026 verschoben. Die Besichtigung findet somit ausschließlich am 03.03.2026 statt.
Gegenstand ist der Wach- und Schließdienst für die BGW Bezirksverwaltung München (7-geschossiges Bürogebäude) mit Öffnungsdienst ab 5:45 Uhr und Schließdienst um 20:00 Uhr Montag bis Freitag.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Los 1 · Wach- und Schließdienst BGW Bezirksverwaltung München, 2026-20
Qualitätnach Wichtigkeit
Das Zuschlagskriterium „Auftragsausführung“ (siehe Ziff. 5.2) geht mit 70% in die Wertung ein. Von der Bieterin/dem Bieter wird erwartet, dass sie/er an dieser Stelle wahrheitsgemäße Aussagen zu nachfolgenden Aspekten in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung trifft:
- Einarbeitung und Schulung des bei der Auftragsausführung eingesetzten Personals,
- Interne Organisation der Bieterin/des Bieters bei der Erbringung der hier konkret ausgeschriebenen Leistung,
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Personalverfügbarkeit und Einsatzbereitschaft,
- Sicherstellung von Qualität und Umgang mit Beschwerden,
- Technische Ausstattung
Preisnach Wichtigkeit
Das Zuschlagskriterium „Gesamtsumme inkl. MwSt.“ (siehe Ziff. 5.1) geht mit 30% in die Gesamtwertung ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen
nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte
beachten
Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die
Vorschriften
über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche
Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen
des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses
unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen
ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz
1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per
Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren
festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt
werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information
der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über
den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen
Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist
unzulässig,
soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt
werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
💬
Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
📍
Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
„Es ist zwingend erforderlich, vor Angebotsabgabe an einer Objektbesichtigung des Gebäudes teilzunehmen. Der Besichtigungstermin findet am 03.03.2026 statt. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an einem Besichtigungstermin verpflichtend ist und es sich hierbei um ein Ausschlusskriterium handelt.“
Frist 16.03.2026
Es ist zwingend erforderlich, vor Angebotsabgabe an einer Objektbesichtigung des Gebäudes teilzunehmen. Der Besichtigungstermin wird vom 24.02.2026 auf den 03.03.2026 verschoben. Die Besichtigung findet somit ausschließlich am 03.03.2026 statt.aktuell
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:
Historischer Durchschnitt aus 77.455 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.231 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.