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Gleisschleife Adlershof - Abbruch und Neubau einer Straßenbahngleisschleife
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin · Berlin
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Abbruch und Neubau der Straßenbahn-Gleisschleife Adlershof/Bauleistungen in Verbindung mit Gleisbauarbeiten, Regenwasseranlagen, Bahnstrom- und Fahrleitungsanlagen, sowie Elektroinstallationen (Niederspannung) und Sicherungstechnik u. Betriebshofsteuerung. (Details siehe Leistungsverzeichnis und Vergabeunterlagen, Erläuterungsberichte)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Abbruch und Neubau einer Straßenbahngleisschleife in Berlin Adlershof.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 04.12.2026
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung zur Höhe der Versicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mindestanforderung: Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt des Teilnahmewettbewerbes über eine Versicherung von Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 5 Mio. EUR sowie für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme in Höhe von 1 Mio. EUR verfügt wird. Der Bewerber/Bieter hat das Formblatt (Eigenerklärung Eignung EU) vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Nachweis zu den gemachten Angaben insbesondere bezüglich der Mindestanforderungen ist auf Verlangen der BVG (AG) jederzeit zeitnah vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Erklärung -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit- durch Unternehmensreferenzen über vergleichbare Leistungen durch 4 Referenzen Mindestanforderungen: 1) Referenz (GLEISBAU) Nachweis über ein innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Projekt, mit Gleisbauanteil von mindestens 600.000 EUR (netto). 2) Referenz (FAHRSTROM) Nachweis über ein innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Projekt, mit Fahrstromanteil von mindestens 300.000 EUR (netto). 3) Referenz (BAHNSTROM) Nachweis über ein innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Projekt, mit Bahnstromanteil von mindestens 300.000 EUR (netto). 4) Referenz (ARBEITEN IM GLEISBEREICH) Nachweis über ein innerhalb der letzten fünf Jahre abgeschlossenes Projekt, bei dem Arbeiten im Gleisbereich ausgeführt wurden und für das eine Sicherheitsplanung erforderlich war sowie eine Betriebs- und Bauanweisung erteilt wurde. Der Bewerber/Bieter hat das Formblatt (Eigenerklärung Eignung EU) vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Nachweis zu den gemachten Angaben insbesondere bezüglich der Mindestanforderungen ist auf Verlangen der BVG (AG) jederzeit zeitnah vorzulegen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit über erforliche Qualifikationen Mindestanforderungen: 1) SCHIENENSTOßSCHWEIßUNG & SCHLUSSSCHWEIßEN: Es muss eine gültige Freigabe bzw. Eignungsbescheinigung der Fachstelle Schienentechnik der DB für Gleise der Klasse 2 nach Ril 826 vorliegen oder eine gültige Qualifizierung nach VDV 609 für die Schienenstoßschweißungen aller Art und für den thermische Spannungsausgleich beim Schlussschweißen vorliegen. 2) VERMESSUNG: Berufs-Qualifikation - Vermessungsingenieur- oder vergleichbar qualifiziertes Personal mit Erfahrung im Bereich Vermessung (Infrastrukturmaßnahmen) - ist nachzuweisen. 3) WASSERGEFÄHRDENDE STOFFE (AwSV): Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit geeigneter technischen Ausstatttung ist eine Qualifikation/Erklärung (Fachbetriebe gemäß § 62 AwSV) nachzuweisen. 4) ENTSORGUNG Für die Entsorgung, Verwertung oder Behandlung von Abfällen ist eine Qualifikation/Erklärung (Entsorgungsfachbetrieb gemäß §56 KrWG i.V.m. der Entsorgungsfachbetriebverordnung) nachzuweisen. Der Bewerber/Bieter hat das Formblatt (Eigenerklärung Eignung EU) vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, ein Nachweis zu den gemachten Angaben insbesondere bezüglich der Mindestanforderungen ist auf Verlangen der BVG (AG) jederzeit zeitnah vorzulegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 10.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 171 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KEMNA BAU Ost GmbH Co. KG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.988 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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