AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=899494) · Abgerufen am 21.10.2026 19:10 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2da06cb0-da06-4d8a-b1df-6469247acdde/

Evaluierung von Promillegrenzen für Fahrrad- und Pedelec-Fahrende

Notice-ID: 2da06cb0-da06-4d8a-b1df-6469247acdde · Procedure-ID: a8e8919a-a01a-4870-bd86-1fcc1afafb6d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, Bergisch Gladbach
Veröffentlicht
16.10.2026
Frist (Submission)
08.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73000000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
310.924 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr setzt eine zuverlässige Gefahrenwahrnehmung sowie angemessene Verhaltensreaktionen voraus. Bereits bei niedrigen Alkoholkonzentrationen werden diese Fähigkeiten beeinträchtigt, wodurch das Unfallrisiko mit zunehmendem Alkoholisierungsgrad exponentiell ansteigt. Während sich die bisherige wissenschaftliche Forschung und die rechtlichen Regelungen überwiegend auf Kraftfahrzeugführende konzentrieren, bestehen für Radfahrende weiterhin rechtliche Besonderheiten: Eine absolute Fahruntüchtigkeit wird erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ angenommen, zudem existiert kein eigenständiger Bußgeldtatbestand für alkoholisiertes Radfahren. Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Fahrrad- und Pedelec-Nutzung und damit verbundenen höheren Unfallrisikos sowie steigender Nutzungs- und Unfallzahlen gewinnt die Frage nach einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an Bedeutung. Ziel ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Umsetzung der Vision Zero zu leisten.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
73 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).