AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=881817) · Abgerufen am 06.09.2026 00:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2da32e25-6a9f-49ed-83e3-515dc7ca981c/

Anfertigung und Lieferung von drei ferngesteuerten Geräteträgern mit Anbaugeräten für das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein

Notice-ID: 2da32e25-6a9f-49ed-83e3-515dc7ca981c · Procedure-ID: a436c45e-aa01-4374-a036-3517843f6dba

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Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein, Freiburg im Breisgau
Veröffentlicht
13.08.2026
Frist (Submission)
16.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
16100000 — Landwirtschaftliche Maschinen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein beabsichtigt die Beschaffung von drei ferngesteuerten Geräteträgern mit Anbaugeräten. Die funkgesteuerten Geräteträger mit ihren Anbaugeräten sollen für Streckenunterhaltungsarbeiten in den Außenbezirken Breisach, Karlsruhe und Speyer des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Oberrhein eingesetzt werden. Die Arbeiten erstrecken sich entlang des Rheins zwischen Basel und Mannheim.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein, Freiburg im Breisgau

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).