AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Innerstädtische Verbindungen der Kommunen und Internetaccess mit DDoS Absicherung
Stammdaten
- Auftraggeber
- ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen, Gießen
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
- Frist (Submission)
- 25.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 64210000 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Telekommunikation
- Rahmen-Höchstwert
- 6.300.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). In den Bereichen Digitalisierung und eGovernment nimmt die ekom21 eine Vorreiterrolle ein und sorgt mit innovativen Technologien für mehr Effizienz in der Verwaltung und für Fortschritt sowie Bürgerfreundlichkeit. Für diese Endkunden stellt die ekom21 digitale Dienstleistungen in seinen Rechenzentren bereit und bietet Zugang zu verschiedenen Warenkörben im Bereich der IT-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer muss für alle Kunden der ekom21 im Bundesland Hessen und deutschlandweit sowie an den Standorten der ekom21 die geforderten Nutzungsprofile der Standortanbindungen bereitstellen können. Ausschreibungsgegenstand sind folgende Lose: - Los 1: Standortvernetzung - Los 2: DDoS-Mitigation-Lösung - Los 3: Satelliteninternet Geplant ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los abzuschließen. In einem parallelen Rahmenvertrag bezieht die ekom21 ein Managed SD-WAN von einem Dienstleister als Overlay-Netzwerk. SD-WAN bzw. das Overlay-Netzwerk sind nicht Gegenstand dieser Vergabe.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 48 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 66 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 25.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.