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Erschließung Gewerbegebiet "Sohren-Büchenbeuren an der K75
Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn · Kirchberg · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Der Zweckverband Gemeinden Flughafen Hahn beabsichtigt, das Gewerbegebiet „Sohren-Büchenbeuren an der K75“ erschließen zu lassen. Die geplante gewerbliche Fläche befindet sich entlang der Verbindungsstraße zwischen den beiden Ortsgemeinden Sohren und Büchenbeuren nördlich der K 75 und südlich der ehemaligen Bahnstrecke Langenlonsheim – Hermeskeil. Das Plangebiet erstreckt sich gemarkungsübergreifend über die Flächen der Ortsgemeinden Sohren und Büchenbeuren und kann als sinnvoller Lückenschluss zwischen den beiden Gemeinden angesehen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 14,98 ha.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung zur Erschließung eines ca. 14,98 ha großen Gewerbegebiets "Sohren-Büchenbeuren an der K75".
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle). Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: Der Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3,00 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 5,00 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung oder durch eine Erklärung der Versicherung nachzuweisen, dass die Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen werden. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen. Es handelt sich um ein zwingendes Eignungskriterium, welches bei Nichterfüllung zum Ausschluss vom Verfahren führt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: Erklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (SanktionenVO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Die "Erklärung Russland Sanktionen" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens, der mit den ausgeschriebenen Bauleistungen vergleichbar ist, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Mindestforderung an den Umsatz: 5,00 Mio. EUR jährlicher Umsatz, für Leistungen die mit den ausgeschriebenen Bauleistungen vergleichbar sind. Es handelt sich um ein zwingendes Eignungskriterium, welches bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen zum Ausschluss vom Verfahren führt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mind. drei Referenzen über vergleichbare Bauleistungen (Erschließungsarbeiten) mit dem Angebot vorzulegen. D.h. der Bieter muss zur Vergleichbarkeit nachweislich mind. die Straßenbau-, Kanalbau- und Wasserleitungsbauarbeiten als Gesamtmaßnahme koordiniert haben. Referenzen ausschließlich für z.B. Straßenbauarbeiten ohne Leitungsbau können nicht berücksichtigt werden. Mindestanforderungen an die Referenzen: 1. Gesamtauftragswert der Referenzleistungen von jeweils mind. 2,50 Mio. EUR netto. 2. Abschluss (d.h. Abnahme nach § 12 VOB/B) der Referenzleistungen in den letzten 5 Jahren (gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist). 3. Für alle Referenzen sind die Angaben des Referenzgebers (Auftraggeber) mit Ansprechpartner, Anschrift und Maßnahmenbezeichnung sowie Bestätigung über die fachgerechte Ausführung anzugeben. Es handelt sich um ein zwingendes Eignungskriterium, welches bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen zum Ausschluss vom Verfahren führt.
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Nachunternehmer-Anteil
Angaben, die - falls zutreffend - mit dem Angebot vorzulegen sind: 1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. 2. Gegebenenfalls Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 235, 236). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind: 1. Für die Kanalbauarbeiten ist ein Nachweis der Fachkunde durch das RAL-Gütezeichen Kanalbau (RAL-GZ 961), in der Beurteilungsgruppe AK2, erforderlich. Alternativ wird ein gleichwertiges Zertifikat oder eine Eigenerklärung über die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen akzeptiert, sofern die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. 2. Im Wasserleitungsbau ist ein Nachweis der Qualifikation nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301, mind. Gruppe W3, erforderlich. Alternativ wird ein gleichwertiges Zertifikat oder eine Eigenerklärung über die Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsblattes akzeptiert, sofern die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. 3. Sachkundenachweis nach GefStoffV i.V.m. TRGS 519 - Nachweis der personellen Eignung für Arbeiten an asbesthaltigen Materialien. Der Bieter muss über mindestens eine verantwortliche Aufsichtsperson (Sachkundiger) verfügen, die über eine gültige Sachkunde nach TRGS 519 verfügt. Alternativ wird ein vergleichbarer, gleichwertiger Nachweis über die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen akzeptiert, sofern die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. 4. Qualifikationsnachweis PE-Schweißer/in gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330 durch eine gültige Prüfbescheinigung. Alternativ wird ein vergleichbarer, gleichwertiger Nachweis über die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen akzeptiert, sofern die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. Die vorgelegten Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig sein. Es handelt sich um zwingende Eignungskriterien, welche bei Nichterfüllung zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz Deutschland E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de Tel.: +49 6131 / 165240 Fax: +49 6131 / 162113 Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 23.04.2026 Die Angebotsfrist wird verlängert, um den Bietern aufgrund der aktuellen Marktsituation eine sachgerechte Kalkulation zu ermöglichen. Die Vergabeunterlagen werden um eine Preisgleitklausel ergänzt. Im Zuge dieser Anpassung verschieben sich zudem die Ausführungsfristen um voraussichtlich 4 Wochen nach hinten. Die geänderten Vertragsbedingungen werden in Kürze voraussichtlich bis 30.03.2026 auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt. aktuell
- Frist 02.04.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Wust & Sohn GmbH & Co. KGZuschlagswert 6.307.000 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.133 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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