AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 15:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2db310e0-e35b-4481-a227-128f597aa82e/

Gleisbauarbeiten für die Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Bremsprobenanlage

Notice-ID: 2db310e0-e35b-4481-a227-128f597aa82e · Procedure-ID: a2aab1c9-fdfb-46ad-b53b-151dab095051

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Stammdaten

Auftraggeber
Hafen Nürnberg-Roth GmbH, Nürnberg
Veröffentlicht
06.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb (UVgO)
CPV-Code
45234116 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Hafen Nürnberg-Roth GmbH plant den Ausbau der trimodalen KV- Umschlagsanlage Modul 1 am bestehenden Standort, Hamburger Straße 59, 90451 Nürnberg, Gemarkung Eibach.Innerhalb der KV-Umschlaganlage wird das östliche Umschlaggleis (Gleis Nr.1) zurückgebaut.Die bestehende LKW-Lade- und Fahrstraße wird in westlichre Richtung direkt an das Umschlaggleis 2 verlegt.Die Abstellfläche für LE unter dem Kran für die transportbedingte Zwischenabstellung um 2 weitere Abstellspuren von 3 auf 5 Abstellspuren erweitert.Die bestehende Bremsprobenanlage im Gleisbereich muss entsprechend umgebaut und erneuert werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.02.2025
Ende
28.03.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).