AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 22:27 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2dbec6ff-feaa-4586-8932-321aaad1c440/

Ausschreibung eines Generalunternehmers für den Neubau einer Rettungswache in Satrup im Landkreis Schleswig-Flensburg

Notice-ID: 2dbec6ff-feaa-4586-8932-321aaad1c440 · Procedure-ID: caaa6da4-5d5a-4b0d-a48c-b69391f42fe6

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Stammdaten

Auftraggeber
Rettungsdienst des Kreises Schleswig-Flensburg, Busdorf
Veröffentlicht
14.07.2026
Frist (Submission)
14.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45216000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist der Neubau einer Rettungswache in Satrup der Gemeinde Mittelangeln des Landkreises Schleswig-Flensburg. Die Rettungswache soll in Form einer "Systemrettungswache" realisiert werden. Die Realisierung erfolgt in Form der Musterwache, sodass bei weiteren Projekten lediglich die abweichenden Grundflächen mit gleicher Raumaufteilung angepasst werden. Die Realisierung erfolgt in Form der Musterwache in Stapel, lediglich die abweichenden Grundflächen sollen mit gleicher Raumaufteilung angepasst werden.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).