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Reinigungsleistungen im Netz der rnv
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH · Mannheim · Baden-Württemberg
Neue Ausschreibungen in „Verkehr & Logistik" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Es handelt sich um verschiedene leistungsorientierte Unterhaltsreinigungen incl. Sonderreinigungen sowie Glas- und Rahmenreinigungen an Bus- und Stadtbahnhaltestellen und die Durchführung des Winterdiensts im Verkehrsnetz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Die Leistung wird in folgende Lose aufgeteilt: Los 1 "Unterhaltsreinigung LU" Los 2 "FGU + Spritzschutz MA" Los 3 "FGU + Spritzschutz LU" Los 4 "FGU RHB" Los 5 "FGU + Spritzschutz OEG" Los 6 "Gleisbettreinigung inkl. Sakra MA" Los 7 "Gleisbettreinigung inkl. Sakra OEG" Los 8 "Gleisbettreinigung inkl. Sakra“ Los 9 "Haltestellenreinigung“ Los 10 "Winterdienst Haltestellen LU“ Los 11 "Winterdienst Haltestellen OEG" Los 12 "Winterdienst Haltestellen RHB" Los 13 "Unterhaltsreinigung MA" Los 14 "Maschinelle Bodenreinigung inklusive Kaugummientfernung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Los 6 betrifft die regelmäßige Gleisbettreinigung (ca.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 40 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 40 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 40 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 40 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 40 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 40 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 40 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 40 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 40 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 70 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 30 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 70 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 30 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 70 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 30 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 40 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Zuschlag- und Wertungskonzept. 40 %Qualität
Die Unterkriterien werden in der Ausschreibungsphase abschließend definiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate, oder Eintragung in ein anderes relevantes Berufsregister.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. 1.) Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. pauschal, 2-fach maximiert p.a. - für Vermögensschäden: Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Euro pauschal für 2-fach max. p.a. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. 1.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen, 2.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, 3.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten, 4.Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
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Eignungsanforderung
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/cf6f9c2b-06c3-493d-a329-a5d2d58ea9fa/suitabilitycriteria Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 1 Referenz, innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2020) über Reinigungsdienstleistungen. Die Erfüllung mehrerer der nachstehend definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen. Die Erfüllung eines der nachstehend definierten Mindestkriterien durch Kombination mehrerer Referenzen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen: a. Die Auftragsdauer der Referenz betrug mindestens 24 Monate ohne Unterbrechung. Noch laufende Referenzleistungen müssen bereits mindestens 24 Monate bestanden haben. b. Die Leistung umfasst Trockenreinigung (ohne Maschineneinsatz) von mindestens 30.000 m² und Abfallentsorgungen. c. Die Leistung umfasst mindestens 30 Standorte zwischen denen jeweils eine Mindestentfernung von 15 km vorhanden sein muss.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 1 Referenz, innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2020) über Reinigungsdienstleistungen. Die Erfüllung mehrerer der nachstehend definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen. Die Erfüllung eines der nachstehend definierten Mindestkriterien durch Kombination mehrerer Referenzen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen: a. Die Auftragsdauer der Referenz betrug mindestens 24 Monate ohne Unterbrechung. Noch laufende Referenzleistungen müssen bereits mindestens 24 Monate bestanden haben. b. Die Referenz muss Bodenreinigungen von mindestens 10.000 m² Gesamtfläche nachweisen. c. Die Leistung umfasst mindestens 3 Standorte mit mindestens 10 km Entfernung zueinander. d. Leistungen erfolgte in öffentlichen Bereichen (Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, etc.). e. Die zu reinigenden Bodenbeläge wiesen mindestens einen Rutschsicherheitswert von R13 auf.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 1 Referenz, innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2020) über Reinigungsdienstleistungen. Die Erfüllung mehrerer der nachstehend definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen. Die Erfüllung eines der nachstehend definierten Mindestkriterien durch Kombination mehrerer Referenzen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen: a. Die Auftragsdauer der Referenz betrug mindestens 24 Monate ohne Unterbrechung. Noch laufende Referenzleistungen müssen bereits mindestens 24 Monate bestanden haben. b. Die Referenz muss Bodenreinigungen von mindestens 30.000 m² Gesamtfläche nachweisen. c. Die Leistung umfasst mindestens 3 Standorte mit mindestens 10 km Entfernung zueinander. d. Leistungen erfolgte in öffentlichen Bereichen (Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, etc.). e. Die zu reinigenden Bodenbeläge wiesen mindestens einen Rutschsicherheitswert von R13 auf.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 1 Referenz, innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2020) über Reinigungsdienstleistungen. Die Erfüllung mehrerer der nachstehend definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen. Die Erfüllung eines der nachstehend definierten Mindestkriterien durch Kombination mehrerer Referenzen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen: a. Die Auftragsdauer der Referenz betrug mindestens 24 Monate ohne Unterbrechung. Noch laufende Referenzleistungen müssen bereits mindestens 24 Monate bestanden haben. b. Die Referenz muss Räumung und Streuung von mindestens 20.000 m² Gesamtfläche nachweisen. c. Die Leistung umfasst mindestens 20 Standorte im Umkreis von mindestens 8 km zueinander im Zeitraum von 5 Stunden. Entfernung gilt für die am weitesten auseinanderliegenden Standorte.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 1 Referenz, innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2020) über Reinigungsdienstleistungen. Die Erfüllung mehrerer der nachstehend definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen. Die Erfüllung eines der nachstehend definierten Mindestkriterien durch Kombination mehrerer Referenzen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen: a. Die Auftragsdauer der Referenz betrug mindestens 24 Monate ohne Unterbrechung. Noch laufende Referenzleistungen müssen bereits mindestens 24 Monate bestanden haben. b. Die Referenz muss Räumung und Streuung von mindestens 4.500 m² Gesamtfläche nachweisen. c. Die Referenz weist Arbeiten in Gleisbereichen mit Sicherungsposten unter laufendem Bahnbetrieb nach. d. Die Leistung umfasst mindestens 9 Standorte im Umkreis von mindestens 12 km zueinander im Zeitraum von 5 Stunden. Entfernung gilt für die am weitesten auseinanderliegenden Standorte.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 1 Referenz, innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2020) über Reinigungsdienstleistungen. Die Erfüllung mehrerer der nachstehend definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen. Die Erfüllung eines der nachstehend definierten Mindestkriterien durch Kombination mehrerer Referenzen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen: a. Die Auftragsdauer der Referenz betrug mindestens 24 Monate ohne Unterbrechung. Noch laufende Referenzleistungen müssen bereits mindestens 24 Monate bestanden haben. b. Die Referenz muss Reinigungsleistungen von mindestens 3.600 Stunden Jahresleistung nachweisen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 1 Referenz, innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2020) über Reinigungsdienstleistungen. Die Erfüllung mehrerer der nachstehend definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen. Die Erfüllung eines der nachstehend definierten Mindestkriterien durch Kombination mehrerer Referenzen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen: a. Die Leistungen müssen Arbeiten im Gleisbereich/ in unmittelbarer Gleisnähe (1 m) mit Sicherungsposten unter laufendem Bahnbetrieb umfassen. b. Die Referenz muss Nassreinigungen von mindestens 8.000 m² Gesamtbodenfläche nachweisen. c. Leistungen erfolgte in öffentlichen Bereichen (Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, etc.). d. Die zu reinigenden Bodenbeläge wiesen mindestens einen Rutschsicherheitswert von R13 auf. e. Die Referenz muss maschinelle Kaugummientfernung umfassen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 1 Referenz, innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2020) über Reinigungsdienstleistungen. Die Erfüllung mehrerer der nachstehend definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen. Die Erfüllung eines der nachstehend definierten Mindestkriterien durch Kombination mehrerer Referenzen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen: a. Die Leistung umfasst die Glasreinigung von mindestens 2.500 m². b. Leistungen erfolgte in öffentlichen Bereichen (Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, etc.). c. Die Auftragsdauer der Referenz betrug mindestens 24 Monate ohne Unterbrechung. Noch laufende Referenzleistungen müssen bereits mindestens 24 Monate bestanden haben. d. Die Leistung umfasst die Reinigung von Glasdächern.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 1 Referenz, innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2020) über Reinigungsdienstleistungen. Die Erfüllung mehrerer der nachstehend definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen. Die Erfüllung eines der nachstehend definierten Mindestkriterien durch Kombination mehrerer Referenzen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen: a. Die Leistung umfasst die Glasreinigung von mindestens 5.000 m². b. Leistungen erfolgte in öffentlichen Bereichen (Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, etc.). c. Die Auftragsdauer der Referenz betrug mindestens 24 Monate ohne Unterbrechung. Noch laufende Referenzleistungen müssen bereits mindestens 24 Monate bestanden haben. d. Die Leistung umfasst die Reinigung von Glasdächern.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 1 Referenz, innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2020) über Reinigungsdienstleistungen. Die Erfüllung mehrerer der nachstehend definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen. Die Erfüllung eines der nachstehend definierten Mindestkriterien durch Kombination mehrerer Referenzen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen: a. Die Leistung umfasst Glasreinigungen von mindestens 2.500 m². b. Leistungen erfolgte in öffentlichen Bereichen (Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, etc.). c. Die Auftragsdauer der Referenz betrug mindestens 24 Monate ohne Unterbrechung. Noch laufende Referenzleistungen müssen bereits mindestens 24 Monate bestanden haben. d. Die Leistung umfasst die Reinigung von Glasdächern.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: 1. Angabe von mindestens 1 Referenz, innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 01.01.2020) über Reinigungsdienstleistungen. Die Erfüllung mehrerer der nachstehend definierten Mindestkriterien mit einer Referenz ist zugelassen. Die Erfüllung eines der nachstehend definierten Mindestkriterien durch Kombination mehrerer Referenzen ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen: a. Die Leistung umfasst Glasreinigungen von mindestens 5.000 m². b. Leistungen erfolgte in öffentlichen Bereichen (Haltestellen, Bahnhöfe, Flughäfen, Einkaufszentren, etc.). c. Die Auftragsdauer der Referenz betrug mindestens 24 Monate ohne Unterbrechung. Noch laufende Referenzleistungen müssen bereits mindestens 24 Monate bestanden haben. d. Die Leistung umfasst die Reinigung von Glasdächern
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Eignungsanforderung
Zur Durchführung der Leistungen müssen mindestens 3 Personen mit Ausbildung zur Sicherungsaufsicht im Unternehmen vorhanden sein. Die Sicherungsaufsicht muss nach DB-Ausbildungsrichtlinie 046.2133 und VDV 610 ausgebildet sein. Für die Schulung der eigenen Mitarbeiter ist der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst verantwortlich. Eigenerklärung, dass der Nachweis dem Auftraggeber spätestens mit dem finalen Angebot vorzulegen ist.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.270 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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