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Bekanntmachung vergebener Auftrag: TUM NDB: Freianlagen
Technische Universität München · München · Bayern · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBekanntmachung vergebener Auftrag: TUM NDB: Freianlagen🏆 Hallertauer Landschaft GmbH & Co. KG · Mainburg
- Hallertauer Landschaft GmbH & Co. KG · Mainburg
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Landschaftsbauarbeiten für die Freianlagen des TUM-Neubaus NDB in Garching.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 849.000 EUR.
- Die Arbeiten umfassen die Herstellung von Verkehrs-, Aufenthalts- und Vegetationsflächen sowie Anbindungen.
- Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb angrenzender Gebäude.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung mit einem geschätzten Schwierigkeitsgrad von 3.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Technische Universität München (TUM) errichtet am Forschungscampus Garching den Neubau "Naturwissenschaftliche Didaktik und Bauchemie" (NDB) - ein viergeschossiges Forschungsgebäude mit Büro- und Labornutzung an der Lichtenbergstraße 2c, 85748 Garching bei München (Flur-Nr. 1898 & 1899). Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Vergabeeinheit VE 44 - Freianlagen (Landschaftsbauarbeiten) zur Herstellung der Außenanlagen rund um den Neubau. Das Baufeld befindet sich inmitten des TUM-Campus zwischen alter Mensa und Interimshörsaal und weist eine Länge von ca. 100 m bei einer Breite von ca. 45 m auf. Das Gelände ist überwiegend eben. Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung sämtlicher Verkehrs-, Aufenthalts- und Vegetationsflächen im definierten Bearbeitungsumgriff, einschließlich der Anbindung an bestehende Außenanlagen der Nachbargebäude sowie an die Feuerwehrumfahrung. Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb des Portaldruckers des Neubaus und des Nachbargebäudes.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Aktualisierung Angebotsfrist und Frist zur Einreichtung von Bieterfragen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 19.04.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Angebotsendsumme
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Hallertauer Landschaft GmbH & Co. KGZuschlagswert 557.000 €1 Veröffentlichung
- 15.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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