AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2dcc7033-635e-4eb9-9d5b-5b3419296f88) · Abgerufen am 28.10.2026 00:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2dcc7033-635e-4eb9-9d5b-5b3419296f88/

Sanitärtechnische Anlagen

Notice-ID: 2dcc7033-635e-4eb9-9d5b-5b3419296f88 · Procedure-ID: 1ec9b363-3be0-40a5-a78a-79a82936ede5

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Eichstätt, Eichstätt
Veröffentlicht
08.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45332200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
501.805 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau plant die Erweiterung des gleichnamigen Schulzentrums in Form eines eigenständigen, viergeschossigen Neubaus auf dem eigenen Grundstück. Zudem werden auch einzelne bauliche Sanierungsmaßnahmen und Nutzungsänderungen in den Bestandsgebäuden durchgeführt. Grobmassen: PE-HD Druckleitung 316m schallgedämmtes Abwasserrohr 905m PE-Rohr (fetthaltiges Abwasser) 73m Edelstahlleitung 1276m Enthärtungsanlage 1St Fettabscheider 1St Hebeanlagen 3 St Einrichtungsgegenstände mit Montageelement 112 St Brandschutzdurchführungen 162 St.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.01.2026
Ende
17.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Schuler GmbH
Vertragsabschluss
08.12.2025
Zuschlagsentscheidung
25.11.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).