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Antidekubitussysteme/Matratzenersatzsysteme
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR · Lübeck · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Gesundheitswesen & Medizintechnik →Beschreibung
Antidekubitussysteme / Matratzenersatzsysteme zur Miete
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📄 Unterlagen
Leistungsverzeichnis in Version 3 veröffentlicht.
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📄 Unterlagen
Leistungsverzeichnis in Version 2 veröffentlicht.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind Antidekubitussysteme und Matratzenersatzsysteme zur Miete.
- Der Auftraggeber ist das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR mit Sitz in Lübeck.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Lieferungen.
Gesucht werden Antidekubitussysteme und Matratzenersatzsysteme zur Miete für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR in Lübeck.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig.
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Eintragung Handelsregister
Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
~ Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. ~ Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnah-me von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. ~ Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland: Eine Beauftragung des Unternehmens oder seine Einbindung als Unterauftragnehmer, Lieferant oder eignungsverleihender Dritter, je mit einem Anteil von mehr als 10 % am Auftragswert, darf nicht durch Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabi-lisieren (Artikel eingefügt durch Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 und mehrfach, zuletzt durch Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023, geändert), verboten sein.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
~ Berufliche Erfahrung/Referenzen: Das Unternehmen muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen. Mindeststandard ist die Ausführung von mindestens zwei Aufträgen für unterschiedliche Auftraggeber, die - zumindest kumulativ - nach Größe und Leistungsspektrum dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind, innerhalb des Referenzzeitraums der letzten drei Jahre.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
"Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 05.06.2026 Leistungsverzeichnis in Version 3 veröffentlicht. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 27.05.2026 Leistungsverzeichnis in Version 2 veröffentlicht. · in TED EU + oev
- Frist 27.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 53 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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