AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 06:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2dd3d5ce-dc4c-4168-ba59-188fe326f2d3/

ex-Post VMware Software

Notice-ID: 2dd3d5ce-dc4c-4168-ba59-188fe326f2d3 · Procedure-ID: 02b922c0-6dcf-4fcb-ba39-449a746e6ff6

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Stammdaten

Auftraggeber
HAW Hamburg, ITSC-Vergabestelle, Hamburg
Veröffentlicht
14.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48780000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.039.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) führt als Auftraggeberin (= AG) und Konsortialführerin (= KF) diese Vergabeleistung für sich selbst und einen weiteren Konsortialpartner (= KP), die HafenCity Universität Hamburg (HCU Hamburg) durch. Die HAW Hamburg ist als Konsortialführerin somit auch selbst Konsortialpartner. Gegenstand des Verfahrens ist der Bezug von Lizenzen zur Nutzung von VMware-Produkten, inkl. Softwarewartung zur Nutzung von VMware Produkten, sowie die Möglichkeit zum Nachkauf von weiteren Lizenzen gemäß den vom Hersteller Broadcom festgelegten lizenzrechtlichen Bestimmungen beim Einsatz von VMware-Produkten. Mit diesem Vergabeverfahren wird der VMware Handelspartner (Auftragnehmer = AN) gesucht, über den die VMware Lizensierung bezogen werden kann.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
08.10.2024
Zuschlagsentscheidung
07.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Hamburg, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).