AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2de6c7ae-5185-46ab-a5d8-1dce96c1d1b3) · Abgerufen am 11.09.2026 03:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2de6c7ae-5185-46ab-a5d8-1dce96c1d1b3/

Dienstleistungsvertrag Friedhofsbewirtschaftung ab 01.01.2024

Notice-ID: 2de6c7ae-5185-46ab-a5d8-1dce96c1d1b3 · Procedure-ID: 01aed355-a2e7-43e6-a392-5f92a29e776b

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Prenzlau, Prenzlau
Veröffentlicht
07.12.2023
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
98371111 — Sonstige Dienstleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
1.648.222 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Pflege- und Unterhaltungsarbeiten auf städtischen Friedhöfen in der Zeit von 01.01.2024 bis 31.12.2027 in Prenzlau und in den Ortsteilen Alexanderhof und Schönwerder. Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen und Wegen, die Grabbereitung für die Erd- und Urnenbestattungen, die Abfallentsorgung und den Winterdienst. Weiter umfassen die Arbeiten die Pflege von Ehrengrabstellen auf den o.g. städtischen Friedhöfen.

Vertragslaufzeit

Periode
6 Jahre
Beginn
01.01.2024
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergeben – Auftragnehmer nicht genannt
Vertragsabschluss
16.11.2023
Zuschlagsentscheidung
19.10.2023

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).