AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/255762) · Abgerufen am 29.09.2026 14:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2deb5078-149b-49fb-bd10-a847a942d0f8/

Maßnahmennummer: 0400 E 0002 Maßnahmenbezeichnung: Justizzentrum Schweinfurt, Umbau_Erweit. Auftragsnummer: 23 I 1115.H.00 Technische Ausrüstung AG 4, 5 und 6

Notice-ID: 2deb5078-149b-49fb-bd10-a847a942d0f8 · Procedure-ID: 3c3020ac-4b76-455b-8002-dc1eec2c06ef

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Schweinfurt, Schweinfurt
Veröffentlicht
01.12.2023
Frist (Submission)
09.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Technische Ausrüstung AG 4, 5 und 6 Honorarzone: AG 4 HZ II; AG 5 HZ II / III; AG 6 HZ II Leistungsphasen: 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9 und Besondere Leistungen Kostenobergrenze für die Baumaßnahme (Bauteil B): 9.051.754 € Aufgabenbeschreibung siehe II.22 ist als Anlage zum Vertrag auf der Vergabeplattform eingestellt.

Vertragslaufzeit

Periode
46 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).