AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/2ded0f65-5cd6-4407-b69d-70fc1135feaf) · Abgerufen am 01.08.2026 20:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2ded0f65-5cd6-4407-b69d-70fc1135feaf/

Rahmenvertrag für die Beschaffung und Lieferung von IT-Hardware (Laptops, Monitore, Tastaturen, Webcams, Mäuse, Drucker, Headsets etc.)

Notice-ID: 2ded0f65-5cd6-4407-b69d-70fc1135feaf · Procedure-ID: 108760f2-aa85-4881-9d9e-5b754e000996

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V., Bonn
Veröffentlicht
29.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30200000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der DAAD schreibt die Beschaffung und Lieferung von IT-Hardware wie Laptops, Monitore, Tastaturen, Webcams, Mäuse, Drucker sowie Headsets inkl. evtl. notwendiger Reparatur für Laptops, inkl. Abbau und Entsorgung von Altgeräten (Laptops, Monitore und Drucker) sowie inkl. Beratung im Hinblick auf IT-Hardware aus. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in Anlage 02.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer
think about IT GmbH
Vertragsabschluss
28.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).