AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19cb78d238a-73300baedce1b2fa) · Abgerufen am 30.07.2026 04:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/2df5ac62-d6fc-42d7-ba87-0fd1a351f2f6/

Vergabe eines Rahmenvertrages zur Lieferung der Mittagsverpflegung an den Schulen: IGS Edigheim, Förderschule Georgens-Schule, Föderschule Schloss-Schule

Notice-ID: 2df5ac62-d6fc-42d7-ba87-0fd1a351f2f6 · Procedure-ID: d32298e5-8a60-4618-8b03-6afee5e2dad9

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ludwigshafen, Bereich Schulen, Ludwigshafen
Veröffentlicht
04.03.2026
Frist (Submission)
09.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
15894210 — Nahrungsmittel, Getränke und Tabak
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätztes Rahmen-Volumen
588.070 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Vergabe eines Rahmenvertrages zur Lieferung der Mittagsverpflegung an den Schulen: IGS Edigheim, Förderschule Georgens-Schule, Föderschule Schloss-Schule

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
114 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).